Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.01.2003

Eing. Dat. 23.01.2003

 

Nr. 452/1

 

 


Badebetrieb Schultheis-Weiher
Änderungsantrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 21.01.2003,
DS I (A) 452/1

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:


Der Magistrat möge prüfen und berichten,


welche Kosten und Belastungen des städtischen Haushalts ein Badebetrieb am Schultheis-Weiher verursacht.

ob bzw. in welcher Höhe sich das Land in Verhandlungen bereit erklärt , sich adäquat an den Kosten für einen Fortbestand des Schwimmbetriebes am Schultheis-Weiher zu beteiligen



Begründung:

 

Durch das von der CDU/FDP-Landesregierung erlassene Ballungsraumgesetz hat der „Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main" den mit der Stadt Offenbach geschlossenen Vertrag über die Unterhaltung des Schultheis-Weihers gekündigt.

Die Zukunft des in der Region beliebten Erholungsgebiets, insbesondere die Frage, ob am 1. Mai der Badebetrieb am Schultheis-Weiher eröffnet werden kann, ist deshalb momentan völlig unklar

Der Weiterbetrieb des Badebetriebes, der an heißen Sommerwochenenden von bis zu 4000 Menschen genutzt wird, hat nach Ansicht der Antrag stellenden Fraktionen höchste Priorität, da andernfalls die Menschen in Offenbach alternativlos auf ein wichtiges Sport- und Freizeitangebot verzichten müssten

 

Da die derzeitige Situation und eine befürchtete Schließung des Badebetriebes letztendlich auf die Gesetzesinitiative der hessischen Landesregierung zurückgeht, ist sie bei der Suche nach Lösungen für einen Fortbestand des Badebetriebes in hinreichender Form mit einzubeziehen und an den entstehenden Kosten zu beteiligen.