Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22.08.2002

 

 

A 661 - Verkehrszählung durch das Landesamt für Straßenamt- und  Verkehrswesen
Antrag FDP vom 08.08.2002, I (A) 367
Az: 000-0002-01/0025#0038/2002
Änd.Antrag der Stv.-Fraktion CDU vom 15.08.2002, DS I (A) 367/1
Erg.Antrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG, DS I (A) 367/2

Beschlusslage:

Erg.Antrag DS I (A) 367/2
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Ursprungsantrag wird um folgende Punkte ergänzt:

4. auch an der B 448 in Bieber Waldhof Verkehrszählungen durchzuführen,

5. den Lärmschutzwall entlang der B 448 auf seine Lärmschutzwirkung hin zu
    überprüfen sowie

6. den Lärmschutzwall von seinem bisherigen Ende auf Höhe der Bebauung Bieber
    Waldhof bis zur Brücke Würzburger Straße/ Lämmerspieler Weg zu verlängern.

Änd.Antrag DS I (A) 367/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Punkt 3 des Ursprungsantrages erhält folgenden Wortlaut:

3. neben der Einführung eines Tempolimits auf der A 661 zwischen 22.00 Uhr und
    6.00 Uhr vor allem passive Schallschutzmaßnahmen in die Wege zu leiten.

DS I (A) 367 Punkt 1 und 2
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den hessischen Verkehrsminister auf

1. auch für den Verkehrsabschnitt der A 661 zwischen Kaiserlei und dem
   Offenbacher Kreuz eine erneute Verkehrszählung durchzuführen

2. bei der Entscheidung über Lärmschutzmaßnahmen auch den Summenpegel zu
    berücksichtigen, der sich aus der Summe unterschiedlicher Lärmfaktoren
    (Luftverkehr, Straßenverkehr etc.) ergibt und dazu geeignete Lärmmessungen
    durchzuführen.

DS I (A) 367 Punkt 3
Die Stv.-Versammlung beschließt unter Berücksichtigung der DS I (A) 367/2 mit Stimmenmehrheit wie folgt:

3. neben der Wiedereinführung des Tempolimits auf der A 661 vor allem passive
    Schallschutzmaßnahmen in die Wege zu leiten.

4. auch an der B 448 in Bieber Waldhof Verkehrszählungen durchzuführen,

5. den Lärmschutzwall entlang der B 448 auf seine Lärmschutzwirkung hin zu
    überprüfen sowie

6. den Lärmschutzwall von seinem bisherigen Ende auf Höhe der Bebauung Bieber
    Waldhof bis zur Brücke Würzburger Straße/ Lämmerspieler Weg zu verlängern.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a.M., den 23.08.2002

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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