Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.03.2003

Eing. Dat. 24.03.2003

 

Nr. 479/1

 


Erweiterung der Dienstleistung des Bürgeramtes
Änderungsantrag FWG, SPD, B90/Die Grünen vom 24.03.2003, DS I (A) 479/1


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Zu Punkt 2: Die Spiegelstriche 3.-7. entfallen.
Der 3. Spiegelstrich wird ersetzt durch: öffentlich zugänglicher Intranetzugang mit Beratung.

Punkt 3 wird ersetzt durch: Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die regelmäßige und jetzt wieder im Frühjahr stattfindende Bürgerbefragung durch das Bürgerbüro.

Punkt 4 wird ersetzt durch: Die Stadtverordnetenversammlung bittet das Bürgerbüro, folgende Ergänzung in ihre Broschüre aufzunehmen: Allgemeine Informationen zu den Dienstleistungen der Stadt Offenbach (z.B. Annahme von Hundesteueranträgen)


Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung honoriert die effektive und effiziente Arbeit des Bürgerbüros.
Der Ursprungsantrag ist zwar gut gemeint, geht aber an der Sache insofern vorbei, als er sich ausschließlich an den Gegebenheiten in der Stadt Hagen orientiert. Eine Stadt die schon alleine durch ihre Größe nicht mit Offenbach vergleichbar ist.
Ferner mißachtet der Ursprungsantrag die regelmäßig stattfindenden und für dieses Frühjahr wieder anstehende Bürgerbefragung, in welcher die Kunden ihre Wünsche äußern und das Bürgerbüro daraufhin bemüht ist, das Angebot auf die Kundenwünsche zuzuschneiden.

 

Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung und der damit verbundenen Möglichkeit am heimischen PC Antragsformulare auszufüllen, erachten es die Antrag stellenden Fraktionen als sinnvoll zu prüfen, ob im Bürgerbüro ein öffentlich zugänglicher Intranetzugang mit entsprechender Beratung durch das Personal möglich ist, damit die Kunden nach einmaliger Beratung von zu Hause aus diese Angelegenheiten selbst regeln können.

Die im Ursprungsantrag als Punkt 4 angeführte Prüfung bezüglich der Vorfahrt in der Fußgängerzone des Rathausvorplatzes bei Kfz-Zulassungen erledigt sich durch die Ankündigung des Baudezernenten.

Im Ursprungsantrag sollte geprüft werden, ob die Hundesteueranmeldung durch das Bürgerbüro erfolgen könne. Dies ist bereits möglich, allerdings noch nicht für die Kunden publik gemacht. Daher soll das Bürgerbüro gebeten werden, diesen Service in ihrer Broschüre bekannt zu machen.
Im Übrigen raten die Antrag stellenden Fraktionen der Ursprungsantrag stellenden Fraktion, sich beim hiesigen Bürgerbüro kundig zu machen, wie das Angebot perspektivisch sinnvoll zu erweitern wäre und nicht in einer mit Offenbach wohl kaum zu vergleichenden Stadt wie Hagen.
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