Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 10.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 24.07.2003
Eing. Dat. 17.07.2003
Nr. 481/ 63
Dez.: II
Sicherung Lili-Tempel
Magistratsvorlage Nr 209/03 vom 16.07.2003,
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2003 DS l (A) 481 „Sicherung Lili-Tempel": Sicherung des Lili-Tempels und der beiden Außentürme des Lili-Parks
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 2.05.03 nachfolgenden Beschluss gefaßt:
„Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie der Lili-Tempel und die beiden Außentürme des Lili-Parks gesichert und erhalten werden können, bis eine endgültige Sanierungslösung gefunden ist."
Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:
Der Magistrat hat - nach entsprechenden Gesprächen und Verhandlungen - in seiner Sitzung am 02.07.2003 beschlossen, den Lili-Tempel und einen Teil des Lili-Parks an einen privaten Investor im Erbbaurecht zu vergeben.
Der Vertrag beinhaltet den Wiederaufbau des Lili-Tempels und die Sanierung der beiden Eckpavillons (Außentürme) des Lili-Parks gemäß den Vorgaben des Denkmalschutzes. Damit ist der Erhalt des Denkmals auf Dauer gewährleistet.
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