Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 17.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2003
Nachtflugverbotsklage etc.;
hier: Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 02. April 2003
Antrag Magistratsvorlage Nr. 136/03 vom 21.05.2003, DS I (A) 504
Beschlusslage:
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die Stadt Offenbach am Main erhebt Beschwerde gegen die Nichtzulassung
der Revision in den vom Gericht zusammengefassten Verfahren. (Nacht-
flugverbot / Lärmkontigentierung / vorläufige Betriebserlaubnis / Nachtschutz
gebiet).
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 14.000 Euro stehen unter der Haus
haltsstelle 02300.65530 (= Beratungs-/Gerichtskosten Rhein-Main Flughafen)
im Haushaltsjahr 2003 und Folgejahre zur Verfügung.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 23.05.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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