Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 17.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2003

 

 

Nachtflugverbotsklage etc.;
hier: Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 02. April 2003
Antrag Magistratsvorlage Nr. 136/03 vom 21.05.2003, DS I (A) 504


Beschlusslage:

Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Stadt Offenbach am Main erhebt Beschwerde gegen die Nichtzulassung
    der Revision in den vom Gericht zusammengefassten Verfahren. (Nacht­-
    flugverbot / Lärmkontigentierung / vorläufige Betriebserlaubnis / Nachtschutz­
    gebiet).

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 14.000 Euro stehen unter der Haus­
    haltsstelle 02300.65530 (= Beratungs-/Gerichtskosten Rhein-Main Flughafen)
    im Haushaltsjahr 2003 und Folgejahre zur Verfügung.


 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a.M., den 23.05.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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