Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 17.07.2003

 

 

Bebauungsplan Nr. 618 A (Waldheim-Süd, südlicher Teil)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 187/03 vom 2.7.2003, DS I (A) 524
Az: 000-0002-01/0162#0221/2003


Beschlusslage:

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Behandlung von Bedenken und Anregungen

Die gegen den am 14.11.2002 gebilligten und vom 06.01.2003 bis einschließlich 05.02.2003 offengelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 618 A in der Fassung vom 24.09.2002 vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden wie folgt behandelt:

1.1 Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt

Die Anregung, die Straßenverkehrsfläche für die projektierte Busbucht aufzuweiten, wird berücksichtigt.

1.2 Regierungspräsidium Darmstadt

Die Anregung zum Wasserschutzgebiet wird berücksichtigt.

1.3 Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main

Die Bedenken zur Befahrbarkeit des Baugebietes mit Müllsammelfahrzeugen werden berücksichtigt.

1.4 Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz, Naturschutzbund Deutschland und Deutsche Gebirgs- und Wandervereine

a) Die Anregung bezüglich der Klarstellung des Bebauungsplannamens wird berücksichtigt.

b) Die Anregungen zum Erhalt vorhandener Altholzbestände und zum Bau von Teichen werden teilweise berücksichtigt.

c) Die Anregung, das gesamte Neubaugebiet „Waldheim-Süd“ in einem einzigen Bebauungsplanverfahren zu behandeln, bleibt unberücksichtigt.

1.5 Untere Naturschutzbehörde

a) Die Anregungen zur Gestaltung der Regenwassersammelanlagen und der Oberflächenbefestigung von privaten Stellplätzen und Zufahrten werden berücksichtigt.

b) Die Anregungen bezüglich der Festsetzung eines Mindeststammumfanges für anzupflanzende Bäume und die Bedenken im Hinblick auf eine Beeinträchtigung des natürlichen Belüftungssystems bleiben unberücksichtigt.  

1.6 Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main, Geschäftsbereich Wirtschaftspolitik

Die Bedenken in Bezug auf Lärmemmissionen vom Werksverkehr eines benachbarten Industriebetriebes bleiben unberücksichtigt.

2. Beschluss über den Plan als Satzung

Der Bebauungsplan Nr. 618 A (Waldheim-Süd, südlicher Teil) in der Fassung 18.06.2003 wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

3. Begründung zum Bebauungsplan

Die Begründung in der Fassung vom 18.06.2003 wird dem Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.

 



 

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 21.07.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung