Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 30.10.2003
Eing. Dat. 30.10.2003
Nr. 576
Dez.:II
Antrag gemäß § 100 HGO auf Bewilligung von überplanmäßigen Mitteln bei der Haus-haltsstelle 11000.67400 „EDV-Kosten KIV"
Antrag Magistratsvorlage Nr. 345/03 vom 29.10.2003, DS I (A) 576
Der Magistrat beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Bei der Haushaltsstelle 11000.67400 -„EDV-Kosten KIV"- werden überplanmäßige
Mittel in Höhe von 33.000.- € bewilligt.
2. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in Höhe von 17.010.- € bei der Haushalts-
stelle 11000.67610 „Betriebskosten Videoüberwachung" sowie durch Minder-
ausgaben bei der Haushaltsstelle 43510.65820 „Beseitigung ordnungswidriger
Zustände / Wiedereinweisungen" in Höhe von 15.990.- €.
3. Die Umsetzung erfolgt im Nachtragshaushalt 2003.
Begründung:
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs stellt eine unabwendbare Aufgabe im Rahmen der kommunal zu regelnden Verkehrssicherung dar. Die dabei entstehenden Verwarnungsgeldverfahren werden von der „Kommunalen Informationsverarbeitung" (KIV) automatisiert verarbeitet und der Kommune in Rechnung gestellt. Die dabei entstehenden Kosten werden bei der oben bezeichneten Haushaltsstelle „EDV-Kosten KIV" veranschlagt. Die durch das KIV erhobene Verarbeitungsgebühr steht somit in direktem Zusammenhang mit der Anzahl der eingeleiteten Verwarnungsgeldverfahren.
Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung ist gegenwärtig eine unerwartet hohe Zahl von zu ahndenden Verkehrsverstößen zu verzeichnen. Als Folge erhöhter Fallzahlen ergeben sich einerseits bei den Ausgaben ein Anstieg der EDV-Kosten, andererseits Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen 11000.26030 „Verwarnungsgelder HESOWI" sowie Hst. 11000.26040 „Verwarnungsgelder Bareinnahmen" und bei der Hst. 11000.16700 „ Ersatz von Abschleppkosten Kfz".
Die veränderte Einnahme- und Ausgabesituation wird im Nachtragshaushalt 2003 berücksichtigt.