Amt 33.2 / Sponsel/Weyh Hainbach-Renaturierung ( -2478/2760 09.08.2022
Renaturierung des nördlichen Hainbachs
hier: Ausgaben- und Finanzierungsplanung
(überarbeitet nach den Empfehlungen des Revisionsamtes)
Ausgaben- und Finanzierungsplanung
Die Maßnahme ist nach Vorabstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde (Regierungspräsidium, Staatliches Umweltamt Hanau) förderfähig und soll aus dem Landesprogramm Naturnahe Gewässer bezuschusst werden. Die Förderquote liegt bei 60 – 90 %. Sie wird je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Kommune festgesetzt. Für die Hainbach-Renaturierung wurde von der Bewilligungsbehörde eine Förderung in gleicher Höhe wie bei der Buchhügelgraben-Renaturierung in Aussicht gestellt, d.h. eine Förderquote von 85 %. Der Eigenanteil der Stadt soll durch das Einbringen eigener Grundstücke abgedeckt werden. Auch eine Reduzierung der Förderquote auf Grund der jüngsten Sparbeschlüsse der Landesregierung könnte durch Anrechnung der eingebrachten stadteigenen Grundstücke kompensiert werden.
Die zu erwartenden Baukosten inklusive Baunebenkosten (Planung usw.) belaufen sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf rund 678.000 €. Dazu kommen die Kosten für den Grunderwerb in einer Höhe von ca. 36.000 €. Diese Ausgaben sollen in voller Höhe bezuschusst werden.
Der Wert der städtischen Grundstücke, die in das Projekt eingebracht werden, beträgt nach den Bodenrichtwerten ca. 341.000 €. Die Grundstückswerte werden als anteilige Ausgaben der Stadt Offenbach angerechnet.
Nicht zuwendungsfähig sind die Kosten für die Plangenehmigung in Höhe von ca. 5000 €. Ebenfalls nicht zuwendungsfähig sind eventuelle Entschädigungen für die Kleingärten, die im Uferbereich weichen müssen (Entschädigungsverpflichtung besteht nur für bauordnungsrechtlich und naturschutzrechtlich rechtmäßig errichtete Anlagen).
Projektausgaben |
Finanzierung |
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a) Baukosten brutto (inkl. Baunebenkosten, gerundet) |
678.000 €
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a+b+c = 840.000 € (fiktive Baukosten = 100%) a+b = 714.000 € (Effektive Kosten = 85%) c = 126.000 € (15%) |
b) Grunderwerb (gerundet) |
36.000 € |
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c) Eigene Grundstücke (brutto) davon anrechenbar |
341.000 € 126.000 € |
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Zwischensumme (Baukosten und Grunderwerb) |
∑ = 714.000 € |
Zuwendungsfähig (85%) aus Landesprogramm Naturnahe Gewässer |
Plangenehmigungsgebühren |
5.000 € |
Eigene Mittel, nicht zuwendungsfähig |
Gesamtprojektkosten |
∑ =719.000 € |
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Haushaltsplanung
Auf Empfehlung der Bewilligungsbehörde soll die Realisierung der Maßnahme in mehreren zeitlich auf einander folgenden Teilabschnitten erfolgen.
Für den Haushalt 2004 (Vermögenshaushalt – Investitionsprogramm) wurde bei der Haushaltsstelle 11300.94140 „Hainbachrenaturierung“ ein Mittelbedarf von 305.000 € angemeldet.
Darin enthalten sind die Planungsmittel, die Gebühr für die Plangenehmigung sowie die geschätzten Baukosten für den ersten Bauabschnitt (Abschnitt B nach Kostenschätzung vom 28. März 2003). Die Kosten für die restlichen Bauabschnitte (A, C und D) sind in den Haushaltsplanungen für die Jahre 2005 und 2006 angemeldet.
Kosten, die in 2004 verausgabt werden:
Baunebenkosten (Planung, Vermessung, Hydraulik) 89.100 €
Baukosten für den 1. Bauabschnitt 165.000 €
Zwischensumme 254.000 €
Zzgl. 16 % Mehrwertsteuer 295.373 €
Plangenehmigungsgebühr 5.000 €
Unvorhergesehenes 5.000 €
Summe (gerundet) 305.000 €