Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 10.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2003
-
Wirtschaftsplan 2004 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach (EP 8)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 366/03 vom 12.11.2003, DS I (A) 585
Az: 000-0002-01/0241#0339/2003
Änderungsantrag CDU vom 3.12.2003, DS I (A) 585/1
Az: 000-0002-01/0241#0354/2003
Beschlusslage:
DS I (A) 585
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten
Offenbach für das Geschäftsjahr 2004, der im
1.1 Erfolgsplan
bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 13.659 und den Erträgen in
Höhe von T€ 13.052 mit einem negativen Jahresergebnis von T€ 607
ab schließt
und im
1.2 Vermögensplan
bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ 696 und einem
Jahresverlust von T€ 606 und Investitionen von T€ 90 ausgeglichen
abschließt
sowie die dazugehörende
1.3 Stellenübersicht
und die
1.4 Finanzplanung
wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 585/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Vorlage wird an den Magistrat mit dem Auftrag zurück verwiesen, betriebliche Aufwendungen vollständig in den Erfolgsplan mit aufzunehmen und sodann der Stadtverordnetenversammlung erneut vorzulegen.
DS I (A) 585
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten
Offenbach für das Geschäftsjahr 2004, der im
1.1 Erfolgsplan
bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 13.659 und den Erträgen in Höhe von
T€ 13.052 mit einem negativen Jahresergebnis von T€ 607 ab schließt
und im
1.2 Vermögensplan
bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ 696 und einem
Jahresverlust von T€ 606 und Investitionen von T€ 90 ausgeglichen
abschließt
sowie die dazugehörende
1.3 Stellenübersicht
und die
1.4 Finanzplanung
wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 12.12.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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