Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2002

 


Videoüberwachung - Grundsatzbeschluss
Antrag CDU vom 29.08.2002, DS I (A) 377
Az: 000-0002-01/0042#0063/2002
Änderungsantrag PDS vom 17.09.2002, DS I (A) 377/1

Beschlusslage:

Änderungsantrag DS I (A) 377/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Magistrat möge prüfen und berichten, in welchen hessischen Städten bislang mit welchen tatsächlichen Ergebnissen für die Sicherheit der Bevölkerung die Videoüberwachung eingeführt wurde.

Antrag DSI (A) 377
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

1. Der Magistrat wird beauftragt, binnen 3 Monaten ab Beschlussfassung eine
    Vorlage zur Einführung der Videoüberwachung in Offenbach zu erarbeiten und
    der  Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
    Diese Vorlage hat die finanziellen Auswirkungen und deren Finanzierung zu
    enthalten.

2. Als erster Standort für die Videoüberwachung wird der Bereich des Marktplatzes
    fest gelegt.

3.Der Pavillon im Stadthof wird als Standort der Überwachungsmonitore und als
   Anlauf stelle für Mitarbeiter von Ordnungsamt, Polizei, Wachpolizei, City-Streife
   und Freiwilligem Polizeidienst verbindlich festgelegt.

 

Offenbach a.M., den 20.09.2002

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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