Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2002

 

Antrag gem. § 100 HGO in Verbindung mit § 99 HGO auf Bewilligung
überplanmäßiger Mittel bei der Haushaltsstelle 11000.67400 "EDV-Kosten KIV"
Antrag Mag. Vorlage Nr. 271/02 vom 04.09.2002, I (A) 381
Az: 000-0002-01/0046#0068/2002

Beschlusslage:



Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Bei der Haushaltsstelle 11000.67400 -„EDV-Kosten KIV"- werden weitere Mittel in Höhe
    von 40.000 Euro
bewilligt.

2. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben
bei der Haushaltsstelle 11000.67600
   
„Kosten priv. Verkehrsüberwachungsdienst" in Höhe von 40.000 Euro

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden beglaubigten Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

Offenbach a.M., den 20.09.2002

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

 

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