Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2002

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 618 A (Waldheim-Süd - südlich des Holunderweges) Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 311/02 vom 16.10.2002, DS I (A) 404
Az: 000-0002-01/0022#0029/2002

Protokollnotiz
Die CDU gibt zu Protokoll, dass sie der Vorlage nur mit Bedenken zustimmt und hofft, dass zielgerichtet gearbeitet wird.

Beschlusslage:

Die Stv.-Versammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz einstimmig wie folgt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 618 A (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) - beide in der Fassung vom 24.09.2002 - für den südlichen Teil des Bereiches zwischen der Bahnstrecke von Offenbach nach Hanau, der Kastanienallee, der Kirschenallee, des Eibenweges und der Ulmenstraße werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden beglaubigten Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

Offenbach a.M., den 18.11.2002

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung



 

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