Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2002


Neue Straßenbeleuchtung in der Luisenstraße von Berliner Straße bis Schillerplatz hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss
Antrag Magistratsvorlage 312/02 vom 16.10.2002, DS I (A) 405
Az: 000-0002-01/0024#0030/2002
Ergänzungsantrag CDU vom 06.11.2002, DS I (A) 405/1

Herr Stv. Maier (CDU) verlässt vor Aufruf des TOP den Sitzungssaal.

 
DS I (A) 405/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Vorlage I (A) 405 wird um folgende Ziffer 7. ergänzt:
„Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der Fertigstellungsbeschluss gemäß § 11 Abs.(9) KAG spätestens zum 31.12.2003 erfolgt.“

DS I (A) 405
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Luisenstraße von Berliner
    Straße bis Schillerplatz, nach dem von der Energieversorgung Offenbach
   
AG abgegebenen und vom Revisionsamt geprüften Angebot, abschließend
    mit 101.747,08 EUR (einschl. Planungskosten), wird zugestimmt.

2. Die Beauftragung (Planung und Baudurch
führung) erfolgt gemäß Vertrag
     vom 07.04.1992
an die Energieversorgung Offenbach AG (EVO).

3.
Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Haushaltsstelle
    67000.96130 "Ern. Straßen
beleuchtung Luisenstraße von Bahnhofstraße
    bis Schillerplatz" wie folgt bereitgestellt:

    
Hh.-Ausgabereste 2001:                                                 76.93,78  EUR
    
Haushaltsplan 2002:                                                        25.053.30 EUR
     Gesamt:                                                     101 747.08 EUR

4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe
     von
3537,84 EUR sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

5. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen
(gerundet):

    Straßenbeiträge:
                                                ca.    67.950,--EUR
   
Kreditmarktmittel:                                             ca.    33.800;-- EUR
   
Gesamt:                                                                      101.750.-- EUR




6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG)
    vom
17.03.1970 (GVBI. l S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1998
    (GVBI. l, S. 562),
in Verbindung mit § 5 Abs. 1 f) Nr. 1 der Straßenbeitragssatzung
    der Stadt Offenbach am Main
vom 22.08.02 wird für den Umbau der
    Straßenbe
leuchtung die Luisenstraße von Bahnhofstraße bis Schillerplatz als
    überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 25 %
   
der beitragsfähigen Herstellungskosten.


 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden beglaubigten Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

Offenbach a.M., den 18.11.2002

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

 

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