Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2002
Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2003
Wirtschaftsplan 2003 des Klinikums Offenbach (EP 8)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 342/02 vom 13.11.2002, DS I (A) 417
Az: 000-0002-01/0039#0071/2002
Änderungsantrag Ausschussvorsitzender HFB vom 16.12.2002, DS I (A) 417/1
Az: 000-0002-01/0039#0087/2002
DS I (A) 417/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Punkt 5 des Ursprungsantrag DS I (A) 417 wird wie folgt geändert:
“Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2003 im Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf 7.387.000,-€ festgestellt.“ Die Aufnahme von Krediten ist mit der Kämmerei abzustimmen.
DS I (A) 417 (Beschlusslage)
Die Stv.-Versammlung beschließt unter Berücksichtigung des Beschlusses der DS I (A) 417/1 mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Klinikums Offenbach für das Geschäftsjahr
2003, der im
1.1 Erfolgsplan
bei Aufwendungen in Höhe von EUR 138.021.483,- und bei den Erträgen
in
Höhe von EUR 133.697.497,- mit einem negativen Ergebnis in Höhe von
EUR -
4.323.986 abschließt und im
1.2 Vermögensplan
ausgeglichen in Einnamen und Ausgaben in Höhe von EUR 13.875.665,-
abschließt,
sowie die dazugehörende
1.3 Stellenübersicht
und die
1.4 Finanzplanung
wird gemäß § 5 Ziff. 4 des Eigenbetriebsgesetzes beschlossen.
Darüber hinaus wird beschlossen:
2. Der Verlust aus dem Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes 2003 ist auf neue
Rechnung des Klinikums Offenbach vorzutragen.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2003 zur recht
zeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf EUR 23.008.134,- festgesetzt.
4. Die Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2003 des Klinikums Offenbach
erfolgt entsprechend § 3 der Krankenhausbetriebsverordnung vom 1. April
1981, in der Fassung vom 20. November 1991 (Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Land Hessen, Teil l - 9. Dezember 1991 - 354 ff) in Verbindung mit
den §§14 und 15 der Betriebssatzung für das Klinikum Offenbach vom 19.
Dezember 2001 in der jeweils gültigen Fassung.
5. “Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2003 im
Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf
7.387.000,-€ festgestellt.“ Die Aufnahme von Krediten ist mit der Kämmerei
abzustimmen
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 08.01.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung