Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2002

 

 

Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2003

 

Wirtschaftsplan 2003 des Klinikums Offenbach (EP 8)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 342/02 vom 13.11.2002, DS I (A) 417
Az: 000-0002-01/0039#0071/2002
Änderungsantrag Ausschussvorsitzender HFB vom 16.12.2002, DS I (A) 417/1
Az: 000-0002-01/0039#0087/2002

DS I (A) 417/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Punkt 5 des Ursprungsantrag DS I (A) 417 wird wie folgt geändert:

“Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2003 im Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf 7.387.000,-€ festgestellt.“ Die Aufnahme von Krediten ist mit der Kämmerei abzustimmen.


DS I (A) 417 (Beschlusslage)

 

Die Stv.-Versammlung beschließt unter Berücksichtigung des Beschlusses der DS I (A) 417/1 mit Stimmenmehrheit wie folgt:
 
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Klinikums Offenbach für das Geschäftsjahr
    2003, der im

1.1      Erfolgsplan
            bei Aufwendungen in Höhe von EUR 138.021.483,- und bei den Erträgen
            in
           Höhe von EUR 133.697.497,- mit einem negativen Ergebnis in Höhe von
           EUR -
           4.323.986 abschließt und im

1.2      Vermögensplan
           ausgeglichen in Einnamen und Ausgaben in Höhe von EUR 13.875.665,-
           abschließt,

sowie die dazugehörende

1.3 Stellenübersicht

und die

1.4 Finanzplanung

wird gemäß § 5 Ziff. 4 des Eigenbetriebsgesetzes beschlossen.

Darüber hinaus wird beschlossen:

2. Der Verlust aus dem Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes 2003 ist auf neue
    Rechnung des Klinikums Offenbach vorzutragen.

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2003 zur recht
    zeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,
    wird auf EUR 23.008.134,- festgesetzt.

4. Die Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2003 des Klinikums Offenbach
    erfolgt entsprechend § 3 der Krankenhausbetriebsverordnung   vom   1.   April
   
1981, in der Fassung vom 20. November 1991 (Gesetz- und Verordnungsblatt
    für das Land Hessen, Teil l - 9. Dezember 1991  - 354 ff) in Verbindung mit
   den §§14 und 15 der Betriebssat
zung für das Klinikum Offenbach vom 19.
    Dezember 2001 in der jeweils gültigen Fassung.

5.
“Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2003 im
     Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf
     7.387.000,-€ festgestellt.“ Die Aufnahme von Krediten ist mit der Kämmerei
     abzustimmen



 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 08.01.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung