Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2002

 

 

Änderung der Betriebssatzung des Klinikums Offenbach am Main in der Fassung vom 19.12.2001
Antrag Magistratsvorlage Nr. 413/02 vom 18.12.2002, DS I (A) 441

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

§ 10 ads. 1 der Betriebssatzung des Klinikums Offenbach in der Fassung vom 19.12.2001, wird wie folgt ergänzt:

§10 Betriebsleitung

1. Der Magistrat bestellt zur Leitung des Klinikums Offenbach a.M., für die Dauer von längstens 5 Jahren eine Betriebsleitung im Sinne des § 2 EigBGes, die aus folgenden, gleichberechtigten Mitgliedern besteht:

a) Ärztliche/r Direktor/in
b) Verwaltungsdirektor/in
c) Pflegedienstdirektor/in

Der Magistrat bestellt für jedes Mitglied für die gleiche
Zeit eine(n) Stellvertreter(in). Eine erneute Bestellung ist möglich

Der/die unter b) genannte/n Verwaltungsdirek­tor/in und/oder sein/ihr Stellvertreter/in kann auch mit einer von einem mit der Geschäftsbesorgung des Klinikums beauftragten im Krankenhausbe­reich qualifizierten Unternehmen benannten Per­son besetzt werden.

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 08.01.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung: