Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2002

 

 

Änderung der Betriebssatzung des Klinikums Offenbach am Main in der Fassung vom 19.12.2001
Antrag Magistratsvorlage Nr. 413/02 vom 18.12.2002, DS I (A) 441

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

§ 10 ads. 1 der Betriebssatzung des Klinikums Offenbach in der Fassung vom 19.12.2001, wird wie folgt ergänzt:

§10 Betriebsleitung

1. Der Magistrat bestellt zur Leitung des Klinikums Offenbach a.M., für die Dauer von längstens 5 Jahren eine Betriebsleitung im Sinne des § 2 EigBGes, die aus folgenden, gleichberechtigten Mitgliedern besteht:

a) Ärztliche/r Direktor/in
b) Verwaltungsdirektor/in
c) Pflegedienstdirektor/in

Der Magistrat bestellt für jedes Mitglied für die gleiche
Zeit eine(n) Stellvertreter(in). Eine erneute Bestellung ist möglich

Der/die unter b) genannte/n Verwaltungsdirek­tor/in und/oder sein/ihr Stellvertreter/in kann auch mit einer von einem mit der Geschäftsbesorgung des Klinikums beauftragten im Krankenhausbe­reich qualifizierten Unternehmen benannten Per­son besetzt werden.

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 08.01.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung:

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