Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 27.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.01.2003
Eing. Dat. 08.01.2003
Nr. 447
Die Diskussion über die Bebauung des Buchhügels ist seit mehreren Jahren im Gange.
Zahlreiche Gutachten zur Möglichkeit und Zulässigkeit der Bebauung des Buchhügels wurden seitens des Magistrates in Auftrag gegeben.
Entgegen einer Aussage des Magistrates von Anfang 2002 (II A 26), in welcher die Vorlage der Gutachten bis Ende April 2002 angekündigt wurde, wurden die entsprechenden gutachterlichen Stellungnahmen ausschließlich auf Druck der Bürgerinitiative und der Oppositionsfraktionen in der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung veröffentlicht.
Die Ergebnisse sind, zurückhaltend artikuliert, mehr als zweifelhaft.
Kein einziges dieser Gutachten befürwortet widerspruchslos eine Bebauung des Buchhügels.
Offen steht aber bis heute eine gutachterliche Feststellung zur Entwässerung der vom Magistrat beabsichtigten Bebauung.
Nachdem der Magistrat seine sich selbst gesetzte Fristen regelmäßig überschritten hat, erscheint es der antragstellenden Fraktion notwendig, den Magistrat zur Erledigung seiner eigenen Beschlüsse aufzufordern.
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