Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.01.2003

Eing. Dat. 08.01.2003

 

Nr. 448

 

 

Beantwortung von Magistratsanfragen
Antrag PDS vom 08.01.2003, DS I (A) 448

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, warum Anfragen von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat
nach § 40 der
Geschäftsordnung in der Regel nicht innerhalb der vorgesehenen Frist von 4
Wochen  beantwortet werden.


Begründung:

 

Die Oppositionsfraktionen müssen wiederholt die Erfahrung machen, dass die

Beantwortung ihrer Anfragen nach § 40 GO Monate in Anspruch nimmt, und dies trotz der klaren Fristsetzung der GO sowie der Erinnerungsschreiben des Stadtverordnetenvorstehers.

Die Fristsetzung in der GO dient grundsätzlich der Sicherung des Rechtes der

parlamentarischen Anfrage. Dieses Recht wird jedoch konterkariert, wenn

Anfragen zu aktuellen Sachverhalten so lange unbearbeitet bleiben, bis sich der

Fragegrund durch den Lauf der Ereignisse erübrigt.

 

Einzelne Magistratsmitglieder vertraten in den vergangenen Monaten vor dem

Plenum der Stadtverordnetenversammlung auch die Auffassung, dass

Oppositionsfraktionen mit umfangreichen Anfragen die Arbeit der Verwaltung

"lähmen" würden. Aufgrund dessen soll dieser Antrag auch dazu dienen, dass

sich der Magistrat nochmals grundsätzlich mit dem Sinn und der Möglichkeit

von Magistratsanfragen durch Stadtverordnete und Fraktionen beschäftigt.

 

Unterhalb der Schwelle förmlicher Anträge an die Stadtverordnetenversammlung

sind Anfragen nach § 40 der GO eine der wenigen Möglichkeiten insbesondere

auch der Oppositionsfraktionen zur Begleitung und Kontrolle der Tätigkeit

des Magistrats. Es handelt sich bei dieser Vorschrift mithin um eine

zentrale Regelung von Rechten der Stadtverordneten und Fraktionen.

 

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