Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.01.2003
Eing. Dat. 08.01.2003
Nr. 448
Beantwortung von Magistratsanfragen
Antrag PDS vom 08.01.2003, DS I (A) 448
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, warum Anfragen von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat nach § 40 der
Geschäftsordnung in der Regel nicht innerhalb der vorgesehenen Frist von 4
Wochen beantwortet werden.
Begründung:
Die Oppositionsfraktionen müssen wiederholt die Erfahrung machen, dass die
Beantwortung ihrer Anfragen nach § 40 GO Monate in Anspruch nimmt, und dies trotz der klaren Fristsetzung der GO sowie der Erinnerungsschreiben des Stadtverordnetenvorstehers.
Die Fristsetzung in der GO dient grundsätzlich der Sicherung des Rechtes der
parlamentarischen Anfrage. Dieses Recht wird jedoch konterkariert, wenn
Anfragen zu aktuellen Sachverhalten so lange unbearbeitet bleiben, bis sich der
Fragegrund durch den Lauf der Ereignisse erübrigt.
Einzelne Magistratsmitglieder vertraten in den vergangenen Monaten vor dem
Plenum der Stadtverordnetenversammlung auch die Auffassung, dass
Oppositionsfraktionen mit umfangreichen Anfragen die Arbeit der Verwaltung
"lähmen" würden. Aufgrund dessen soll dieser Antrag auch dazu dienen, dass
sich der Magistrat nochmals grundsätzlich mit dem Sinn und der Möglichkeit
von Magistratsanfragen durch Stadtverordnete und Fraktionen beschäftigt.
Unterhalb der Schwelle förmlicher Anträge an die Stadtverordnetenversammlung
sind Anfragen nach § 40 der GO eine der wenigen Möglichkeiten insbesondere
auch der Oppositionsfraktionen zur Begleitung und Kontrolle der Tätigkeit
des Magistrats. Es handelt sich bei dieser Vorschrift mithin um eine
zentrale Regelung von Rechten der Stadtverordneten und Fraktionen.
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