Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 23.01.2003
Beantwortung von Magistratsanfragen
Antrag PDS vom 8.1.2003, DS I (A) 448
Az: 000-0002-01/0076#0105/2003
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung, dass das Wort „können“ am Ende des Tenors hinzugefügt wird, einstimmig wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, warum Anfragen von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat nach § 40 der
Geschäftsordnung in der Regel nicht innerhalb der vorgesehenen Frist von 4
Wochen beantwortet werden können.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 24.01.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung