Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 23.01.2003
Beantwortung von Magistratsanfragen
Antrag PDS vom 8.1.2003, DS I (A) 448
Az: 000-0002-01/0076#0105/2003
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung, dass das Wort „können“ am Ende des Tenors hinzugefügt wird, einstimmig wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, warum Anfragen von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat nach § 40 der
Geschäftsordnung in der Regel nicht innerhalb der vorgesehenen Frist von 4
Wochen beantwortet werden können.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 24.01.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.