Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23.01.2003

 

 

Beantwortung von Magistratsanfragen
Antrag PDS vom 8.1.2003, DS I (A) 448
Az: 000-0002-01/0076#0105/2003

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung, dass das Wort „können“ am Ende des Tenors hinzugefügt wird, einstimmig wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, warum Anfragen von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat nach § 40 der
Geschäftsordnung in der Regel nicht innerhalb der vorgesehenen Frist von 4
Wochen beantwortet werden können.


 

 

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 24.01.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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