Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 16.01.2003

Eing. Dat. 15.01.2003

 

Nr. 450/1

 

Prüfung von Alternativen zum bisher geplanten Abriss des Alten Hospitals am Amtsgericht
Änderungsantrag CDU vom 15.01.2003, DS I (A) 450/1

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Landes
    Hessen mit der Investorengesellschaft mit dem Ziel in Verhandlung zu treten, dass
    der Neubau des Justizzentrums an der Kaiserstraße unter Einbeziehung des
    denkmalgeschützten „Hospital-Gebäudes“ erfolgt.

2. Gleichzeitig wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine
    bauliche Erweiterung der Justizgebäude im Bereich Kaiserstraße/ Hospitalstraße/
    Luisenstraße auf den Freiflächen möglich und ob die notwendige Kapazität
    ausreichend ist.


Begründung:

 

Die antragstellende Fraktion begrüßt den geplanten Neubau eines Justizzentrums im Bereich der Kaiserstraße/Hospitalstraße/Luisenstraße.

Nicht nur, dass die über zahlreiche Örtlichkeiten verteilten Geschäftsstellen der Offenbacher Justiz in einem Gebäude zusammengefasst würden, der Neubau eines Justizzentrums wird für den Stadtteil rund um den Hauptbahnhof eine Initialzündung mit positivem stadtplanerischen Effekt auslösen.

Um so mehr muss die Abwägung zwischen Denkmalschutz und Neubau für eine Neugestaltung des Areals im Interesse der Offenbacher Bürgerinnen und Bürger getroffen werden.

 

Im Hinblick auf Presseveröffentlichung hat sich nunmehr eine neue Rechtslage ergeben.

 

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat sich gegen den Abriss des alten Hospitalgebäudes ausgesprochen, daher ist der Magistrat gefordert, gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Landes Hessen mit der Investorengesellschaft mit dem Ziel zu verhandeln, dass der Neubau des Justizzentrums an der Kaiserstraße unter Einbeziehung des denkmalgeschützten Gebäudes erfolgt. Gegebenenfalls kann den Inverstoren auch bei der Kaufpreisgestaltung entgegen gekommen werden.

Trotz der geäußerten Kostenbedenken führt die CDU-Fraktion hierfür als positives Beispiel den gelungenen integrativen Neubau beim Finanzamt Offenbach an, auch hier konnte das ursprüngliche Gebäude beibehalten werden.

 

Sollte der Neubau eines Justizzentrums auf dem genannten „Dreieck“ nicht möglich sein, regt die antragstellende Fraktion weiter an, die im Bereich Kaiserstraße/ Hospitalstraße/Luisenstraße vorhandenen Freiflächen zur Erweiterung des Amtsgerichtes zu nutzen.

Auch diese Anregung ist zu prüfen.