Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 06.02.2003
Eing. Dat. 06.02.2003
Nr. 462
Dez.: II (Amt 62)
Bebauungsplan Nr. 581 B
(Änderung des Bebauungsplanes Nr. 581, Berliner
Straße, Platz der Deutschen Einheit)
Billigung des Plantentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 030/03 vom 05.02.2003, DS I (A) 462
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 581 B (Anlage 1 ) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) - beide in der Fassung vom 11.12.2002 - werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Begründung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 581 B zur Änderung der textlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 581 (Anlage 4) entspricht dem im Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vorgegebenen Planungsziel, die der Entwicklung des Plangebietes zum hochwertigen Dienstleistungszentrum entgegenlaufenden Nutzungen (Vergnügungsstätten) auszuschließen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 14.01.2003 bis zum 27.01.2003 stattgefunden. Während der frühzeitigen Bürger- bzw. Trägerbeteiligung sind keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen worden.
Mit dem Auslegungsbeschluss kann die zweite Phase der Bürgerbeteiligung beginnen.
Anlagen
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 581 B
Begründung zum Bebauungsplanentwurf
Bebauungsplan Nr. 581; Planteil
Bebauungsplan Nr. 581; Textteil