Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 06.02.2003

Eing. Dat. 06.02.2003

 

Nr. 462

 

Dez.: II (Amt 62)

 

 

Bebauungsplan Nr. 581 B
(Änderung des Bebauungsplanes Nr. 581, Berliner
Straße, Platz der Deutschen Einheit)
Billigung des Plantentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 030/03 vom 05.02.2003, DS I (A) 462


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 581 B (Anlage 1 ) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) - beide in der Fassung vom 11.12.2002 - werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.


Begründung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 581 B zur Änderung der textlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 581 (Anlage 4) entspricht dem im Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vorgegebenen Planungsziel, die der Entwicklung des Plange­bietes zum hochwertigen Dienstleistungszentrum entgegenlaufenden Nutzungen (Vergnügungs­stätten) auszuschließen.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentli­cher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 14.01.2003 bis zum 27.01.2003 stattgefunden. Während der frühzeitigen Bürger- bzw. Trägerbeteiligung sind keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen worden.

Mit dem Auslegungsbeschluss kann die zweite Phase der Bürgerbeteiligung beginnen.

 

Anlagen

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 581 B

Begründung zum Bebauungsplanentwurf

Bebauungsplan Nr. 581; Planteil

Bebauungsplan Nr. 581; Textteil

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