Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.02.2003

Eing. Dat. 24.02.2003

 

Nr. 468

 

 

 

 

Pflegeplätze dem Bedarf anpassen
Antrag CDU vom 19.02.2003, DS I (A) 468

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


Der Magistrat wird beauftragt, seine bisherigen Planungen für Pflegeplätze in stationären Versorgungseinrichtungen dem zu erwartenden künftigen Bedarf anzupassen und der Stadtverordnetenversammlung die sich daraus ergebenden Konsequenzen darzulegen.

Begründung:

 

Der Bedarf an stationären Pflegeplätzen in Versorgungseinrichtungen wird derzeit viel zu gering eingeschätzt. Im hessischen Rahmenplan liegt der Richtwert für Offenbach für Personen über 64 Jahren bei 471 Pflegebetten. Bis Ende 2003 soll es in Offenbach insgesamt 530 Pflegeplätze in stationären Versorgungseinrichtungen geben.

 

Angesichts der Bevölkerungsentwicklung mit einem immer weiter steigenden Anteil älterer Menschen in unserer Gesellschaft und dem hohen Anteil von über 50% Singles im Rhein-Main-Gebiet, ist davon auszugehen, dass der Bedarf für stationäre Pflege weitaus höher ist, als das derzeitige Angebot.

 

Bei den Planungen für den künftigen Bedarf muss der Magistrat daher zwingend von weit höheren Planzahlen ausgehen als das derzeit bestehende Angebot. Die Prognose von einem Bedarf an Pflegeplätzen von 1.700 in 10 Jahren erscheint angesichts der Bevölkerungsentwicklung und der Lebensgewohnheiten der heutigen Gesellschaft als realistisch.

 

Der Anteil von Menschen in Großfamilien und Familienverbänden wird geringer, während der Anteil von Menschen in Einpersonen-Haushalten stetig steigt. Der Anteil von häuslicher Pflege wird stark zurück gehen, während die Pflege in stationären Versorgungseinrichtungen zwangsläufig stark ansteigen wird. Dies muss der Magistrat bei der Pflegebedarfsplanung berücksichtigen.