Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 27.02.2003

Eing. Dat. 20.02.2002

 

Nr. 470

 

Dez.:I

 

Tätigkeitsbericht des Patientenfürsprechers für das Jahr 2002
Antrag Magistratsvorlage Nr. 047/03 vom 19.02.2003, DS I (A) 470


Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.1980 zur Bestellung eines Patientenfürsprechers am Klinikum Offenbach stimmt die Betriebskommission dem beigefügten Tätigkeitsbericht des Patientenfürsprechers, Herrn Dr. med. Ottmar Mantz, zu.

Gleichzeitig legt die Betriebskommission den Tätigkeitsbericht des Patientenfürsprechers dem Magistrat vor zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung.


Begründung:

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.1980 zur Bestellung eines Patientenfürsprechers am Klinikum Offenbach wurde gleichzeitig auch beschlossen, dass der Patientenfürsprecher einen jährlichen Erfahrungsbericht vorzulegen hat.

Durch die Vorlage des Berichtes des Patientenfürsprechers wird auch den Bestimmungen des
Hessischen Krankenhausgesetzes 1989, § 7 Abs. 3 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil l - 22.12.1989) Rechnung getragen.

Die Betriebskommission des Klinikums Offenbach am Main hat in ihrer Sitzung vom 05. Februar 2003 von dem Bericht Kenntnis genommen
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Anlagen
Bericht von Dr. Mantz
Stellungnahme der Betriebsleitung Klinikum Offenbach