Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 27.02.2003

Eing. Dat. 20.02.2003

 

Nr. 469

 

Dez.:I (Amt 37)

 

Gebührensatzung für die Leistungen des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes der Feuerwehr Offenbach am Main
Anlage Magistratsvorlage Nr. 044/03 vom 19.02.2003, DS I (A) 469

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle

die in der Anlage beigefügte Gebührensatzung für die Leistungen des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes der Feuerwehr Offenbach am Main beschließen.

Begründung:

Aufgrund der angespannten Haushaltssituation und der Aufforderung seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt bestehende Einrichtungen auf ihrer Wirtschaftlichkeit zu überprüfen und in gebührenrelevanten Bereichen das Kostendeckungsgebot noch strikter anzuwenden, ist es erforderlich die zur Zeit gültige Satzung vom 16.02.1993 neu zu fassen.

Darüber hinaus ist die zur Zeit gültige Gebührensatzung den steigenden Kosten des Verwaltungsaufwandes und dem steigenden Leistungsangebot des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes der Feuerwehr Offenbach nicht nachgekommen. Zudem ist es notwendig die Kostenberechnung transparenter und für jeden verständlicher zu gestalten.

Bisher wurden Verwaltungskosten für weitere Leistungen des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes wie z.B. vorbereitende Maßnahmen für Brandsicherheitsdienste (Abnahmen von Veranstaltungen, die ein Brandsicherheitsdienst erfordern), anspruchsvolle brandschutztechnische Beratungen für Architekten/innen, usw. nicht berücksichtigt. Diese Amtshandlungen werden in der Regel auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse Einzelner vorgenommen.

Aufgrund der vorliegenden Gebührensatzung wird sich die Anzahl der „unnötigen" Anfragen und daraus resultierenden Besprechungstermine reduzieren. Die zur Verfügung stehende Zeit wird dann für originäre Aufgaben (z.B. für Gefahrenverhütungsschauen) effektiver genutzt. Gleichzeitig wird den Vorgaben des Regierungspräsidiums Darmstadt das Kostendeckungsprinzip einzuhalten entsprochen. Darüber hinaus bleiben einfache Anfragen von Bürgern nach wie vor kostenfrei.


Anlagen:

1.         Gebührensatzung und -Verzeichnis für die Leistungen des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes der Feuerwehr Offenbach am Main

2.         Erläuterungen zur Gebührensatzung für die Leistungen des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes der Feuerwehr Offenbach am Main

3.         Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der
Brandverhütungsschau in der Stadt Offenbach am Main vom 16.02.1993

4.         Vergleich zur bisherigen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung einer Brandverhütungsschau vom 16.02.1993 und der Gebührensatzung für die Leistungen des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz 2003.