Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 13.03.2003

Eing. Dat. 12.03.2003

 

Nr. 475

 

 

 

 

Lärmschutzmaßnahmen und Einführung von Tempo 100 entlang der BAB 661

auf Offenbacher Gebiet (Buchraingebiet)

Antrag SPD, B 90/Die Grünen und FWG vom 11.03.2003, DS I (A) 475

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

1.         mit dem Bundesverkehrsministerium über die Errichtung einer Lärmschutzwand östlich der BAB 661 (vom Taunusring in südliche Richtung bis zur Höhe Hergenröder Weg; ca. 1.500 m) zu verhandeln.

2.         beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vorstellig zu werden, damit dieses die Einführung von Tempo 100 auf dem fraglichen Abschnitt der BAB 661 veranlasst.

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die berechtigten Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger im Buchrain über die Lärmbelastung durch die nahe gelegene BAB 661 sehr ernst.

Die Bewohnerinnen und Bewohner des Buchraingebietes sind durch die Nähe BAB 661 einer enormen Lärmbelastung ausgesetzt. Diese beschweren sich zu Recht über den enormen Lärm, dem sie durch die Autobahn ausgesetzt sind und haben ein Tempolimit und einen Lärmschutzwall gefordert. Die Stadt Offenbach sollte alles ihr Mögliche unternehmen, diese Belastung durch die BAB 661 zu verringern.

 

Deshalb soll sie sich beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung für ein Tempolimit auf der BAB 661 auf 100 km pro Stunde einsetzen. Durch ein solches Tempolimit würden nicht nur die Lärmbelastung, sondern auch die Belastung durch Abgase und Schadstoffe wie Kohlenmonoxid verringert.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.