Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung II(A) Ausgegeben am 05.08.2003

Eing. Dat. 31.07.2003

 

Nr. 475/ 66

 

Dez.: II

 

 

 

„Lärmschutzmaßnahmen und Einführung von Tempo 100 entlang der BAB 661 auf Offenbacher Gebiet (Buchraingebiet)"
Beschluss der Stv.-Versammlung vom 27.03.2003

 

hierzu: Magistratsvorlage Nr. 218/03 vom 30.07.2003

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.03.03 nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Magistrat wird beauftragt,

1. mit dem Bundesverkehrsministerium über die Errichtung einer Lärmschutzwand öst-
    lich der BAB 661 (vom Taunusring in südliche Richtung bis zur Höhe Hergenröder
    Weg; ca. 1.500 m) zu verhandeln.

 

2. beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vor-
    stellig zu werden, damit dieses die Einführung von Tempo 100 auf dem fraglichen Ab-
    schnitt der BAB 661 veranlasst."

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zu 1.: Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums mit Schreiben vom 24.07.03 (siehe Anlage 1) mitgeteilt, dass „seitens des Landes Hessen als Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesfernstraßen ... die Durchführung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Bereich Offenbach derzeit nicht in Aussicht gestellt werden kann."

 

Zu 2.: Der hessische Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat mit Schreiben vom 28.06.03 (siehe Anlage 2) mitgeteilt, dass eine Berechnung mit dem Ergebnis durchgeführt worden sei, dass für den betreffenden Abschnitt „keine Rechtsgrundlage" für eine Herabsetzung der „Geschwindigkeit auf 100 km/h" bestehe.

Anlagen:

Schreiben des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr u. Landesentwicklung v. 24.07.2003

Schreiben des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr u. Landesentwicklung v. 28.06.2003