Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 28.04.2003

Eing. Dat. 23.04.2003

 

Nr. 487

 

Dez.:II (Amt 60)

Neubau der Bushaltestelle „Bahnhof Bieber"
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 102/03 vom 23.04.2003, DS I (A) 487

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverord­netenversammlung wie folgt beschließt:

1. Dem Neubau der Bushaltestelle „Bahnhof
Bieber", nach der vom Ing.-Büro Jungkunst,
   
Mömbris, und der EVO AG in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Planungsamt
    erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung,
    abschließend mit 192.000,- € einschließlich Planungskosten, wird zuge
stimmt.

2.
Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und im Hh.-Plan 2003 bei der Hh.-Stelle
    63000.96320 „Neubau Bushaltestelle
Bieber Bahnhof' wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsplan 2003:               175.000,- €
überplanmäßig gem.
§ 100 i.V.m. § 99 HGO:            17.000.-€

Gesamt:                                               192.000,-- €

3. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch entsprechende
    Minderausgaben
bei folgenden Haushaltsstellen:

67000.96460
„Straßenbeleuchtung
Laskastraße"                            10.500,-€

67000.96870
Straßenbeleuchtung
Offenbacher Straße
v. Langstr. - Altkönigstr.
35870"                                   6.500.- €

Gesamt:                                               17.000,-- €

4.
Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtragshaushalt 2003 vorzunehmen.

5.
Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Landeszuschuss
gem. GVFG/FAG:                    ca. 161.500,-€
Kreditmarktmittel:                  ca.   30.500.-€
Gesamt:                                       192.000.-€


6. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
     7.467,90 €
sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

7.
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid des
    Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.


Begründung:

Im Zuge des Ausbaues der Rodgau-Strecke der S-Bahn Rhein-Main wird der Bahnhof Bieber zum S-Bahn-Haltepunkt ausgebaut. Um eine direkte Verknüpfung des Offenbacher Busnetzes mit der S-Bahn sicherzustellen, ist die Einrichtung einer neuen Bushaltestelle „Bieber - Bahnhof' vorgesehen. Die neue Haltestelle mit Zugang zum Bahnsteig entsteht im Bereich der platzartigen Aufweitung Poststraße / Wingertstraße. Die vorhandene Mittelinsel wird neu gestaltet und als Trennung zwischen Busspur und Poststraße in die Baumaßnahme integriert.

Der Ausbau erfolgt behindertengerecht gemäß dem Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach a.M. mit Kasseler Sonderbordsteinen. Für Blinde und sehbehinderte Mitbürger wird im Bereich des Haupteinstiegs zum Bus ein Aufmerksamkeitsfeld (Blinden-Leitstreifen) mittels Rillenplatten angeordnet.

Die neue Haltestelle wird mit einer Anzeigetafel zur dynamischen Fahrgastinformation ausgestattet. Sie informiert den Kunden an der Bushaltestelle über die demnächst eintreffende Buslinie bzw. S-Bahn mit Information über eventuelle Verspätungen und sie liefert Verspätungsinformationen der S-Bahn an den Busfahrer, der damit in die Lage versetzt wird, Anschlüsse von der S-Bahn zu sichern (ggf. durch Warten).

Zwischen Gehweg-/Wartebereich und der angrenzenden Bahnanlage ist ein Grünstreifen vorgesehen. Hier sowie auf der neu gestalteten Mittelinsel werden insgesamt 16 Bäume gepflanzt.

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

Über die Maßnahme wurde vom Ing.-Büro Jungkunst, Mömbris, und der EVO AG

in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Planungsamt eine detaillierte Kostenberechnung

erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 192.000,- abschließt.

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor. Die Maßnahme ist förderfähig nach dem Gemein-deverkehrsfinanzierungsgesetz i.V.m. dem Hessischen Finanzausgleichsgesetz. Ein entsprechender Zuschussantrag ist gestellt.

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 7.467,90 €.

Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung und Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.


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