Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 28.04.2003
Eing. Dat. 24.04.2003
Nr. 490
Dez.:II (Amt 60)
Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben gem. § 100 i.V.m. § 99 HGO für den Austausch von Rostmasten der Straßenbeleuchtung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 106/03 vom 23.04.2003, DS I (A) 490
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Gemäß § 100 i.V.m. § 99 HGO werden bei der Hh.-Stelle 67000.96250
"Mastenaustausch (global)" überplanmäßige Ausgaben in Höhe
von 50.000,- EUR bewilligt.
2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch entsprechende
Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 67000.96460 "Straßenbeleuchtung
Laskastraße".
3. Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtragshaushalt 2003
vorzunehmen.
Begründung:
Infolge der laufenden Standsicherheitsprüfung für Straßenbeleuchtungsmaste durch die EVO zeichnet sich bereits jetzt ab, dass im Jahr 2003 eine unvorhergesehen hohe Anzahl auszutauschender Rostmaste mit der Schadensklasse 6 „Gefahr im Verzug" zu beauftragen ist.
Die im Haushaltsplan 2003 zur Verfügung stehenden Mittel für den Mastentausch in Höhe von 54.440 EUR sind hierfür nicht ausreichend. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist ein schnellstmöglicher Austausch dieser Rostmaste unabweisbar.
Die Voraussetzungen für eine überplanmäßige Bereitstellung der zusätzlich benötigten Mittel i.H.v. 50.000,- € liegen somit vor.
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