Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 08.05.2003

Eing. Dat. 08.05.2003

 

Nr. 498


Kontrolle der Einhaltung geltender Nachtflugbeschränkungen
Antrag FDP vom 08.05.2003, DS I (A) 498

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.Der Magistrat wird gebeten, bei der Luftverkehrsbehörde des Landes Hessen
   darauf zu drängen, dass die Einhaltung der geltenden Nachtflugbeschränkungen
   wirksamer kontrolliert wird.

Der Magistrat möge ferner versuchen, bei der Luftverkehrsbehörde zu erfahren,

-  wie viele Landungen es seit dem 16.07.1999 - seit Geltung des einschlägigen
   Bescheides - zwischen 0 Uhr und 5 Uhr gegeben hat und welche Luftverkehrslinien
   gelandet sind;

- wie viele Landungen es seit dem 16.07.1999 in der Zeit von 1 - 4 Uhr durch
  privilegierte Verkehrslinien gegeben hat;

- wie viele Starts- und Landungen während der Nachtflugbeschränkungen durch Ad-
   Hoc-Charter oder Übungs- und Trainingsflügen stattgefunden haben;

- wie die Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen bisher kontrolliert wird und welche
  Folgen Verstöße haben?

Begründung:

Zwar gibt es am Frankfurter Flughafen bisher kein Nachtflugverbot, wohl aber bestimmte Nachtflugbeschränkungen. Sie gelten vor allem für den Landebetrieb. So dürfen zwischen 1 Uhr und 4 Uhr überhaupt keine zivilen Verkehrsmaschinen landen. In der Zeit von 0-1 Uhr und 4-5 Uhr dürfen dies nur Luftverkehrslinien, die in Frankfurt ihren Firmensitz und Wartungsanlagen haben - etwa Lufthansa, Condor und Aero Lloyd. Alle anderen kommen zwischen 0 Uhr und 5 Uhr offiziell nicht herein. Sogenannte Ad-hoc-Charter dürfen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr weder landen noch starten, ebenso Übungs- und Trainingsflüge zwischen 23 Uhr und 6 Uhr.

 

So steht es auf dem Papier. Die Praxis sieht aber anders aus. Durch sinnliche Wahrnehmung können Offenbacher immer wieder bestätigen, dass auch nach 1 Uhr zivile Verkehrsmaschinen landen. Und Passagiere auswärtiger Linien berichten zudem von verspäteter Ankunft nach 24 Uhr. Ausnahmen sind in den Regelungen aber nicht vorgesehen.

 

Eine wirksamere Kontrolle ist also nötig. Interessant ist, ob und wie oft verspätet anfliegende Flugzeuge bisher tatsächlich auf andere Flughäfen verwiesen wurden. Und wie groß somit der Druck auf die Luftverkehrsgesellschaften ist, die Zeiten einzuhalten.

 

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