Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 08.05.03

Eing. Dat. 08.05.03

 

Nr. 499

 

Dez.:II (Amt 60)

 

Neue Straßenbeleuchtung in der Senefelderstraße von Marienstraße bis Starkenburgring
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 122/03 vom 07.05.2003, DS I (A) 499

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverord­netenversammlung wie folgt beschließt:

1.
Der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Senefelderstraße von Marienstraße bis
    Starkenburgring, nach dem von der Energieversorgung Offenbach AG abgegebenen und
   
vom Revisionsamt geprüften Angebot, abschließend mit 146.000,-- EUR (einschl. Planungs­
    kosten), wird zugestimmt.

2. Die Beauftragung (Planung und Baudurch
führung) erfolgt gemäß Vertrag vom 07.04.1992
    an die Energieversorgung Offenbach AG (EVO).

3.
Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Haushaltsstelle 67000.96400 "Ern. Bei.
  
Senefelderstraße von Marienstraße bis Starkenburgring" wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsausgabereste 2002:   117.600,- EUR
Haushaltsplan 2003:                     28.400.- EUR

Gesamt:                                      146.000.- EUR

4.
Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
   
7.903,93 EUR sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

5.
Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Straßenbeiträge:            ca.     74.900,- EUR

Kreditmarktmittel:           ca.     71.100.- EUR

Gesamt:                               146.000.- EUR

6.Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom
  
17.03.1970 (GVBI. l S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.10.2001 (GVBI. l, S. 434), in
   Verbindung mit § 5 Abs. 1 f) Nr. 3 der Stra-
ßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main
   vom 22.08.2002 wird für den Umbau
der Straßenbeleuchtung die Fahrbahn der Senefelder
   Straße von der Marienstraße bis Starkenburgring als überwiegend dem innerörtlichen
   Durchgangsverkehr dienend, der Gehweg im vorgenannten Abschnitt als überwiegend dem
   Anliegerverkehr dienend
eingestuft. Daher trägt die Stadt 40 % der beitragsfähigen
   Herstellungskosten.

Begründung:

zu Ziffer 1 - 5

Die vorhandene Straßenbeleuchtung in der Senefelderstraße von Marienstraße bis Starkenburgring ist an einer Verspannung befestigt. Diese befindet sich in einem so schlechten technischen Zustand, dass eine komplette Erneuerung der Beleuchtungs­anlage aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend notwendig ist.

Es ist daher vorgesehen, anstelle der alten Verspannung, von der Marienstraße ausgehend, auf der Ostseite und ab der Christian-PIeß-Straße bis zur Kreuzung des Starkenburgrings auf der Westseite der Senefelderstraße insgesamt 15 Peitschenmaste mit Kofferleuchten (Natriumdampf-Hochdrucklampen) aufzustellen.

Mitte April diesen Jahres wurden die beitragspflichtigen Anlieger der Senefelderstraße über die Maßnahme informiert.

Im "Vertrag über die öffentliche Straßenbeleuchtung in Offenbach am Main zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Energieversorgung Offenbach AG" vom 07.04.1992 hat die Stadt der EVO die Planung, Herstellung, Erweiterung, Änderung und Erneuerung der Sraßenbeleuchtungsanlagen übertragen.

Über die Planung und Ausführung der Maßnahme wurde von der EVO ein Angebot abgegeben, das, vom Revisionsamt geprüft, mit insgesamt 146.000,- EUR einschl. Planungskosten abschließt.

Mit der Durchführung der Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

Die vom Revisionsamt geprüften Folgekosten belaufen sich auf 7.903,93 EUR jährlich.

Das geprüfte Angebot der EVO sowie die Folgekostenberechnung liegen im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.


zu Ziffer 6

Der Urnbau der Straßenbeleuchtung löst für die Anlieger der Senefelder Straße im o.g. Abschnitt gem. § 11 Abs. 3 des Hess. Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in Verbindung mit der Offenbacher Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen (StrBS) die Beitragspflicht aus.

Die Fahrbahn der Senefelder Straße von Marienstraße bis Starkenburgring dient über­wiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr, daher ist sie im o.g. Abschnitt gem. § 5 Abs. 1 f) Nr. 3 StrBS als überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend einzustufen.

Der Gehweg der Senefelder Straße von Marienstraße bis Starkenburgring dient im Wesentlichen der Erschließung der angrenzenden oder der durch eine Zuwegung mit ihr verbundenen Grundstücke, daher ist er im o.g. Abschnitt mit Parkflächen und Begleitgrün gem. § 5 Abs. 1 f) Nr. 3 StrBS als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend einzustufen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

EUR (gerundet)

Gesamtkosten der Maßnahme

146.000,--

./. nicht beitragsfähige Kosten

1.500.»

= beitragsfähige Kosten

144.500,--

./. Stadtanteil 40 % gem. § 5 Abs. 1 f) Nr. 3 StrBS

57.800,-

= Umlagefähige Kosten

86.700,-

./. Eckgrundstücksvergünstigungen

11.800,»

= Rückflüsse

(Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei Hh.-Stelle 67000.35400 „Straßenbeiträge Erneuerung Beleuchtung Senefelderstraße von Marienstraße bis Starkenburgring 96400")

74.900,-

Kreditmarktmittel

71.100,-

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.