Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 08.05.03
Eing. Dat. 08.05.03
Nr. 500
Dez.:III ( Amt 50)
Investitionskostenzuschuss für die Anschaffung eines Fotokopiergerätes und eines Overhead-Pro-jektors. Antragsteller: Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband Hessen e.V., Beratungsstelle Offenbach.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 125/03 vom 07.05.2003, DS I (A) 500
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der Deutsche Schwerhörigenbund unterhält in den Räumen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes eine Beratungsstelle für Hörgeschädigte. Hier werden regelmäßig sowohl Einzelberatungen als auch Mitgliederversammlungen und Seminare durchgeführt. Die Angebote werden auch zunehmend von Seniorengruppen genutzt; von fachkundigen Mitarbeitern werden u.a. Informationen und Beratung über technische Hilfen für Hörgeschädigte angeboten. Alle Beratungen und Vorträge sind aufgrund der Gemeinnützigkeit der Organisation kostenlos.
Die Einrichtung verfügt weder über ein Fotokopiergerät, was zeit- und kostenaufwendiges Fremdkopieren erfordert, noch über einen Overhead-Projektor für die Vorträge und Seminare.
Der Zuschussbetrag errechnet sich aus der Hälfte der Gesamtkosten (maximale Förderungsmöglichkeit), davon 50% gemäß Anteil der Offenbacher Teilnehmer; beim Kreis Offenbach wird ein gleichlautender Antrag gestellt.
Der Antrag wird vom Sozialamt befürwortet.
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