Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 02.07.2003
Eing. Dat. 01.07.2003
Nr. 514
Einrichtung von Nachtbuslinien oder Anruf-Sammeltaxis an Wochenenden
Antrag SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und FWG vom 01.07.2003,
DS I (A) 514
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Auch an den Wochenenden wird der Busverkehr in Offenbach um ca. 1 Uhr eingestellt. Dies deckt sich häufig nicht mit der Freizeitgestaltung von Jugendlichen und Erwachsenen, die auch später noch eine Möglichkeit haben möchten, mit dem Öffentlichen Nahverkehr in die Offenbacher Stadtteile zu gelangen. Um diesen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, soll geprüft werden, ob z.B. die Einrichtung von Nachtbuslinien, die Freitag und Samstag Nacht aus der Innenstadt in die Stadtteile fahren, möglich und finanzierbar ist. Alternativ wäre auch ein Anruf-Sammel-Taxi, das bei Bedarf nach Anmeldung zu festen Zeiten und von festen Abfahrtsorten in die Stadtteile fährt, denkbar. Evtl. könnte auch die Nachtbuslinie 6 der vgf, die in Offenbach bisher lediglich die westliche Innenstadt und das Nordend bedient, verlängert werden.
Dieser Antrag greift eine Initiative des Rings politischer Jugend auf. Auch aus Gründen der Sicherheit ist es wünschenswert, dass ein Angebot geschaffen wird, mit dem Jugendliche und junge Erwachsene am Wochenende auch nach 1 Uhr noch in die Offenbacher Stadtteile gelangen können.
Gleichzeitig soll geprüft werden, mit welchen Mehrkosten ein solches Angebot verbunden wäre, und ob diese z.B. durch einen Aufschlag auf den Fahrpreis zu finanzieren wären. Auch die Möglichkeit des Sponsoring, die in anderen Städten bereits genutzt wird, sollte geprüft werden.
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.