Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 11.09.2003

Eing. Dat. 10.09.2003

 

Nr. 544

 

 

Straßenreinigungsgebühren
Dringlichkeitsantrag FDP vom 10.09.2003, DS I (A) 544

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

A. Der Magistrat wird beauftragt, unabhängig vom Eigenbetrieb der Stadt Offenbach
    (ESO) die Berechnung und Erhebungspraxis der Straßenreinigungsgebühren in
    Offenbach grundsätzlich zu prüfen. Dabei soll insbesondere geprüft werden,

 

    1. ob der ESO rechtlich gezwungen ist, Straßenreinigungsgebühren von Bürgern für 4
        Jahre nachzufordern, wenn die für die Gebühr maßgeblichen Grundstücksdaten
        jetzt neu angesetzt und die bisherige Berechnungsweise als fehlerhaft eingestuft
        wird;

 

    2. welche Möglichkeiten es gibt, im Wege des billigen Ermessens auf jeden Fall
        Härtefälle bei Nachforderungen zu vermeiden;

 

    3. welche Varianten der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren in Deutschland
        rechtlich möglich sind und praktiziert werden;

 

    4. ob die derzeitige Gebührensatzung zumindest so reformiert werden kann, dass
        Härtefälle durch unglücklichen Grundstückszuschnitt und krasses Missverhältnis
        von Gebühr und Leistung vermieden werden können;

 

B. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, mit dem ESO aufgrund der enormen Beträge,
    die von Bürgern nachgefordert werden, zu vereinbaren, dass in strittigen Fällen eine
    vorläufige Stundung vorgenommen wird.

 


Begründung:

Erfolgt mündlich im Plenum, falls wirklich noch erforderlich. Die dramatischen Fälle, die in den letzten Wochen bekannt wurden, sprechen für sich und begründen den dringenden Handlungsbedarf der Politik.