Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11.09.2003

 

 

 

3a.      Straßenreinigungsgebühren
Antrag FDP vom 10.09.2003, DS I (A) 544
Az: 000-0002-01/0186#0260/2003

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit 33:32 Stimmen ab:

 

A. Der Magistrat wird beauftragt, unabhängig vom Eigenbetrieb der Stadt
    Offenbach (ESO) die Berechnung und Erhebungspraxis der Straßen-
    reinigungsgebühren in Offenbach grundsätzlich zu prüfen. Dabei soll
    insbesondere geprüft werden,

 

    1. ob der ESO rechtlich gezwungen ist, Straßenreinigungsgebühren von
        Bürgern für 4 Jahre nachzufordern, wenn die für die Gebühr maßgeblichen
        Grundstücksdaten jetzt neu angesetzt und die bisherige Berechnungsweise
        als fehlerhaft eingestuft wird;

 

    2. welche Möglichkeiten es gibt, im Wege des billigen Ermessens auf jeden Fall
        Härtefälle bei Nachforderungen zu vermeiden;

 

    3. welche Varianten der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren in
        Deutschland rechtlich möglich sind und praktiziert werden;

 

    4. ob die derzeitige Gebührensatzung zumindest so reformiert werden kann,
       dass Härtefälle durch unglücklichen Grundstückszuschnitt und krasses
        Missverhältnis von Gebühr und Leistung vermieden werden können;

 

B. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, mit dem ESO aufgrund der enormen
     Beträge, die von Bürgern nachgefordert werden, zu vereinbaren, dass in
     strittigen Fällen eine vorläufige Stundung vorgenommen wird.

 

 

(Die Beschlusslage des ebenfalls unter TOP 3 a behandelten Dringlichkeitsantrages DS I (A) 545 ist hier nicht abgedruckt.)

 

 

Offenbach a.M., den 12.09.2003

Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung