Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 27.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11.09.2003
3a. Straßenreinigungsgebühren
Antrag FDP vom 10.09.2003, DS I (A) 544
Az: 000-0002-01/0186#0260/2003
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit 33:32 Stimmen ab:
A. Der Magistrat wird beauftragt, unabhängig vom Eigenbetrieb der Stadt
1. ob der ESO rechtlich gezwungen ist, Straßenreinigungsgebühren von
2. welche Möglichkeiten es gibt, im Wege des billigen Ermessens auf jeden Fall
3. welche Varianten der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren in
4. ob die derzeitige Gebührensatzung zumindest so reformiert werden kann,
B. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, mit dem ESO aufgrund der enormen
(Die Beschlusslage des ebenfalls unter TOP 3 a behandelten Dringlichkeitsantrages DS I (A) 545 ist hier nicht abgedruckt.)
Offenbach a.M., den 12.09.2003
Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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