Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 09.10.2003
14. Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 100 HGO bei der Haushaltsstelle 13000.94340 - Betonsanierung des Werkstattgebäudes -.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 275/03 vom 10.09.2003, DS I (A) 551
Az: 000-0002-01/0193#0268/2003
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Gemäß § 100 HGO werden vorbehaltlich der positiven Prüfung des RP
2. Deckung für diese außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt bei der Haushaltsstelle
3. Die erforderlichen Umsetzungen erfolgen im Nachtragshaushaltsplan 2003.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den.10.10.2003
Der stellv. Vorsteher der Stv.-Versammlung
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