Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09.10.2003

 

14.      Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 100 HGO bei der Haushaltsstelle 13000.94340 - Betonsanierung des Werkstattgebäudes -.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 275/03 vom 10.09.2003, DS I (A) 551

 

Az: 000-0002-01/0193#0268/2003

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1. Gemäß § 100 HGO werden vorbehaltlich der positiven Prüfung des RP
    Darmstadt außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von €    35.000,-- bei der
    Haushaltsstelle 13000.94340 - Betonsanierung des Werkstattgebäudes -
    bewilligt.

 

2. Deckung für diese außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt bei der Haushaltsstelle
    13000.94130 - Sanierung „Kleiner Hof“ -.

 

3. Die erforderlichen Umsetzungen erfolgen im Nachtragshaushaltsplan 2003.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den.10.10.2003

Der stellv. Vorsteher der Stv.-Versammlung

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