Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.09.2003

Eing. Dat. 12.09.2003

 

Nr. 552

 

Dez.:I (Klinikum Offenbach)

 

 

 

Prüfung des Jahresabschlusses 2003 des Klinikums Offenbach
hier: Bestellung des Abschlussprüfers
Antrag Magistratsvorlage Nr. 277/03 vom 10.09.2003, DS I (A) 552

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Als Prüfer des Jahresabschlusses 2003 des Klinikums Offenbach wird Deloitte & Touche, Q 5, 22, 68161 Mannheim, bestellt.

Begründung:

Gemäß § 3 Nr. 12 der Verordnung über den Betrieb kommunaler Krankenhäuser (Krankenhausbetriebsverordnung) vom 20.11.1991 (GVBl. I, Seite 354) in Verbindung mit „ 27 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I, Seite 151) unterliegt der Jahresabschluss des Klinikums Offenbach der Prüfung durch einen Abschlussprüfer, der durch die Gemeindevertretung zu bestellen ist.

 

Das Vorschlagsrecht liegt nach § 7 Eigenbetriebsgesetz bei der Betriebskommission.

 

Die Zusammenarbeit mit Deloitte & Touche hat sich als konstruktiv und partnerschaftlich gezeigt. Im Sinne einer prüferischen Kontinuität wird Deloitte & Touche als Jahresabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2003 erneut vorgeschlagen.

 

Die Betriebskommission hat bereits in ihrer Sitzung am 27.08.2003 der Bestellung von Deloitte & Touche einstimmig zugestimmt.