Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09.10.2003

 

17.      Ausweisung des südlichen Hainbachtals als Naturschutzgebiet
Antrag SPD, B 90/ Die Grünen, FWG vom 3.9.2003, DS I (A) 554
Az: 000-0002-01/0196#0271/2003
Ergänzungsantrag der CDU vom 01.10.2003, DS I (A) 554/ 1
Az: 000-0002-01/0196#0281/2003


Beschlusslage:

DS I (A) 554/1, 554
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Planung und Durchführung der Renaturierung des nördlichen Bereichs des Hainbachs von der Stadthalle zum Spessartring.

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob der südliche Teil des Hainbachs von der Stadthalle bis zur Stadtgrenze als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden kann.

 

Bei der Prüfung sind Bestand und Erhalt der Bereiche der Arbeiterwohlfahrt Hainbachtal, des Parkplatzes Nasses Dreieck und der Waldzoo zu berücksichtigen.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

DS I (A) 554/1

Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Vorlage DS I (A) 554 wird wie nachstehend ergänzt:

„Bei der Prüfung sind Bestand und Erhalt der Bereiche der Arbeiterwohlfahrt Hainbachtal, des Parkplatzes Nasses Dreieck und der Waldzoo zu berücksichtigen“.

 

 

DS I (A) 554

Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Planung und Durchführung der Renaturierung des nördlichen Bereichs des Hainbachs von der Stadthalle zum Spessartring.

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob der südliche Teil des Hainbachs von der Stadthalle bis zur Stadtgrenze als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden kann.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den.10.10.2003

Der stellv. Vorsteher der Stv.-Versammlung

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