Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.09.2003

Eing. Dat. 25.09.2003

 

Nr. 557

 

 

 

Festschreibung des Kuhmühlgrabens als Naturschutzgebiet
Antrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 24.09.2003, DS I (A) 557

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird gebeten, anhand vorliegender und gegebenenfalls zu erhebender Daten eine Beurteilung der vorhandenen und potenziellen Schutzwürdigkeit des Kuhmühlgrabens im Bereich des ehemaligen Mainlaufs vorzunehmen.

 

Die Beurteilung soll die Ausweisung des Gebietes als Naturschutzgebiet prüfen und einen Maßnahmen-, Kosten- und Zeitplan dazu enthalten.

BEGRÜNDUNG

Die Freihaltung des Kuhmühlgrabens und dessen durchgängige Ausweisung als Naturschutzgebiet ist eine der Forderungen der Lokalen Agenda 21. Der gesamte Kuhmühlgraben ist bereits Landschaftsschutzgebiet. Es soll nun geprüft werden, ob eine durchgängige Ausweisung des Kuhmühlgrabens als Naturschutzgebiet sinnvoll ist.

 

Im Falle einer positiven Beurteilung kann diese Maßnahme dann eingeleitet und ein entsprechender Antrag beim Regierungspräsidenten in Darmstadt eingereicht werden.

 

Mit der Ausweisung als Naturschutzgebiet geht die Verantwortung für die Pflege und  Entwicklung des Gebietes an den RP über.

 

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