Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09.10.2003

 

 

 

6.         Schulneubauten Buchhügel
Antrag CDU vom 27.6.2003, DS I (A) 510
Az: 000-0002-01/0146#0203/2003
Ergänzungsantrag CDU vom 02.10.2003, DS I (A) 510/1
Az: 000-0002-01/0146#0282/2003
Änderungsantrag SPD, B 90/ Die Grünen und FW 8.10.2003, DS I (A) 510/2
Az: 000-0002-01/0146#0284/2003

Beschlusslage:

DS I (A) 510/2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 34:31 Stimmen wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage der folgenden Punkte ein Konzept zur Finanzierung der Erweiterungsbauten für die Käthe-Kollwitz-Schule und die Theodor-Heuss-Schule vorzulegen:

1. Es soll auf dem Gebiet des nördlichen Buchhügels ein neuer B-Plan vorgelegt
    werden, der ausschließlich Gewerbefläche ausweist.

2. Die Planung des zu projektierenden Gewerbegebietes erfolgt unter Beachtung
    hoher ökologischer Standards


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 510/2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 34:31 Stimmen wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage der folgenden Punkte ein Konzept zur Finanzierung der Erweiterungsbauten für die Käthe-Kollwitz-Schule und die Theodor-Heuss-Schule vorzulegen:

1. Es soll auf dem Gebiet des nördlichen Buchhügels ein neuer B-Plan vorgelegt
    werden, der ausschließlich Gewerbefläche ausweist.

2. Die Planung des zu projektierenden Gewerbegebietes erfolgt unter Beachtung
    hoher ökologischer Standards


DS I (A) 510/1

Durch Annahme der DS I (A) 510/2 entfällt die Abstimmung über nachfolgende DS I (A) 510/1

Der Ursprungsantrag wird um folgenden Satz erweitert:

Die in der Presse bekannt gewordenen Pläne zur Umwandlung des Buchhügels in ein Gewerbegebiet werden nicht weiter verfolgt.


DS I (A) 510

Durch Annahme der DS I (A) 510/2 entfällt die Abstimmung über nachfolgende DS I (A) 510

Der Magistrat wird beauftragt

unverzüglich eine Projektvorlage für die geplanten Schulneubauten auf dem Buchhügel der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen
und
zur Finanzierung der Schulneubauten die Erlöse aus allgemeinen Grundstücksverkäufen (HH 88100.34010) heran zu ziehen.


 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den.10.10.2003

Der stellv. Vorsteher der Stv.-Versammlung

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