Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2003

  1. Umgestaltung der Fläche zwischen Stadtbibiliothek (Büsingpalais), Lilipark und Büsingpark zu einem "Lesegarten": hier: Projektbeschluss
    Antrag Magistratsvorlage Nr. 378/03 vom 26.11.2003, DS I (A) 587
    Az: 000-0002-01/0244#0342/2003

    Herr Stv. Münd (REP) beantragt im Namen seiner Fraktion namentliche Abstimmung.

    Beschlusslage:

     

    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 43:25:0 Stimmen wie folgt:

    1. Der Umgestaltung der Fläche zwischen Stadtbibliothek (Büsingpalais),
        Lilipark und Büsingpark zu einem „Lesegarten", nach der von den
        Landschaftsarchitekten Sommerlad, Haase, Kuhli, Gießen, in
        Zusammenarbeit mit dem Bau- und Planungsamt erstellten und vom
       
    Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, bestehend aus

        1. Bauabschnitt (1. BA)              205.000,-- €
        2. Bauabschnitt (2. BA)             125.000,--€
        insgesamt                                   330.000.- €
         
    einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

    2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 58000 94050
        „Stadt, Park, Fluss"
    wie folgt bereitgestellt:

        1. Bauabschnitt
        Haushaltsausgabereste:             125.000,-- €
       
    Haushaltsplan 2003:                    25.000,--€
       
    Nachtragshaushalt 2003:            55.000.--€
        BA insgesamt:                           205.000.-€
       
        2.
    Bauabschnitt

         Haushaltsplan 2006:                 125.000.-€
        Mittel insgesamt:                        330.000.-€

    3. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der
        Gesamtdeckung des Vermögenshaushaltes.

    4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
        Höhe von 23.278,04 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 12.12.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung