Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 27.11.2003

Eing. Dat. 27.11.2003

Nr. 588

 

Dez.: II (Amt 60)

 

Brandschutzmaßnahmen am Gebäude der Stadtbibliothek, Herrnstraße 84, 63065 Offenbach a.M., hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 379/03 vom 26.11.2003, DS I (A) 588

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverord
netenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Durchführung von Brandschutzmaßnahmen am Gebäude der Stadtbibliothek,
    Herrnstraße 84, 63065 Offenbach a.M., nach der von der EEG in Zusammenarbeit
    mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten
    Kostenberechnung, abschließend mit 109.000,--€ einschließlich Planungskosten,
    wird zugestimmt.

2: Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 35200.94030
    "Stadtbücherei, Brandschutz" wie folgt bereitgestellt:

   
Haushaltsausgabereste:             35.790,-- €
   
Nachtragshaushalt 2003:               4.210,-- €
    Haushaltsplan 2004:                   69.000.-- €

    Gesamt:                                      109.000.--€

3. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Vermögenshaushaltes.

Begründung:

Die Notwendigkeit von Brandschutzmaßnahmen am Gebäude der Stadtbibliothek ergibt sich aus entsprechenden Auflagen der Feuerwehr.

Im Wesentlichen sind folgende Arbeiten geplant:

      Nachrüstung von Brandschutztüren im 1. OG, EG und KG

      Modernisierung Brandmeldezentrale

      Herstellung eines Rauchabzugs auf der Südseite des Bücherturmes

      Verbesserte Absicherung der vorhandenen Nottreppe des Bücherturmes

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.


Über die Maßnahme wurde von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten eine
detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit
109.000,-€ abschließt.

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.