Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 27.11.2003

Eing. Dat. 27.11.2003

Nr. 591

 

Dez.: III (ESO)

 

Wirtschaftsplan 2004 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO),Kommunale Dienstleistungen (EP 8)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 386/03 vom 26.11.2003, DS I (A) 591

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.            Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main
           (ESO)- Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2004, der im

1.1       Erfolgsplan
           bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 42.171 und den Erträgen in Höhe
          von T€ 42.066 mit einem
negativen Betriebsergebnis von T€ 105 und einem
          daraus resultierenden bilanziellen Jahresverlust von T€ 105 abschließt und im

1.2       Vermögensplan
         
bei Einnahmen in Höhe von T€ 4.093, Kreditaufnahme von T€ 3.380,
         Kredittilgung von
T€ 890, Auflösung empfangener Ertragszuschüsse von
          T€ 450, einem Jahresverlust von T€ 105 und Investitionen von T€ 6.058
          ausgeglichen abschließt
und außerdem Verpflichtungsermächtigungen in
        
Höhe von T€ 1.230 umfasst, wird mit der

1.3      Finanzplanung

         
gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

2.        Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2004 im
          Rahmen des
Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf
          T€ 3.380 festgesetzt.

3.       
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2004 zur
          rechtzeitigen Tätigung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden
         dürfen,
wird auf T€ 2.556 festgesetzt.

Begründung:

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.89 (GVBI. l, Seite 154ff), insbesondere der §§ 15-19, in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO) - Kommunale Dienstleistungen, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2004 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

Die Kredite gemäß § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet.

Die Kassenkredite gemäß § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.

Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen hat in ihrer Sitzung am 11.11.2003 einen gleich lautenden Beschluss gefasst.

Anlage:
Wirtschaftsplan 2004