Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2003
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Wirtschaftsplan 2004 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen (EP 8)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 386/03 vom 26.11.2003, DS I (A) 591
Az: 000-0002-01/0248#0346/2003
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am
Main (ESO)- Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2004,
der im
1.1 Erfolgsplan
bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 42.171 und den Erträgen in
Höhe von T€ 42.066 mit einem negativen Betriebsergebnis von
T€ 105 und einem daraus resultierenden bilanziellen Jahresverlust von
T€ 105 abschließt und im
1.2 Vermögensplan
bei Einnahmen in Höhe von T€ 4.093, Kreditaufnahme von
T€ 3.380, Kredittilgung von T€ 890, Auflösung empfangener
Ertragszuschüsse von T€ 450, einem Jahresverlust von T€ 105 und
Investitionen von T€ 6.058 ausgeglichen abschließt und außerdem
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von T€ 1.230 umfasst, wird
mit der
1.3 Finanzplanung
gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
2. Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr
2004 im Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden
dürfen, wird auf T€ 3.380 festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2004 zur
rechtzeitigen Tätigung von Ausgaben in Anspruch genommen
werden dürfen, wird auf T€ 2.556 festgesetzt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 12.12.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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