Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2003

  1. Wirtschaftsplan 2004 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach (EP 8)
    Antrag Magistratsvorlage Nr. 366/03 vom 12.11.2003, DS I (A) 585
    Az: 000-0002-01/0241#0339/2003
    Änderungsantrag CDU vom 3.12.2003, DS I (A) 585/1
    Az: 000-0002-01/0241#0354/2003

    Beschlusslage:

    DS I (A) 585

    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

    1.        Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten
               Offenbach für das Geschäftsjahr 2004, der im

    1.1      Erfolgsplan

               bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 13.659 und den Erträgen in
              Höhe von T€ 13.052 mit einem negativen Jahresergebnis von T€ 607
              ab schließt

                und im

    1.2      Vermögensplan

               bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ 696 und einem
               Jahresverlust von T€ 606 und Investitionen von T€ 90 ausgeglichen
               abschließt

                sowie die dazugehörende

    1.3      Stellenübersicht

                und die

    1.4      Finanzplanung

    wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

    Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

    DS I (A) 585/1

    Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

    Die Vorlage wird an den Magistrat mit dem Auftrag zurück verwiesen, betriebliche Aufwendungen vollständig in den Erfolgsplan mit aufzunehmen und sodann der Stadtverordnetenversammlung erneut vorzulegen.


    DS I (A) 585
    Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

     

    1.         Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten
               Offenbach für das Geschäftsjahr 2004, der im

    1.1       Erfolgsplan

               bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 13.659 und den Erträgen in Höhe von
               T€ 13.052 mit einem negativen Jahresergebnis von T€ 607 ab schließt

                und im

    1.2       Vermögensplan

               bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ 696 und einem
               Jahresverlust von T€ 606 und Investitionen von T€ 90 ausgeglichen
               abschließt

                sowie die dazugehörende

    1.3       Stellenübersicht

                und die

    1.4       Finanzplanung

    wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

     




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 12.12.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung