Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 30.10.2003
Eing. Dat. 30.10.2003
Nr. 578
Dez.:II (Amt 60)
Umbau
der Schloßstraße (ganze Länge), des südlichen Gehwegs Mainstraße von
Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße sowie Erneuerung des östlichen Gehwegs
Ludo-Mayer-Straße (ganze Länge)
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss
Antrag
Magistratsvorlage Nr. 347/03 vom 29.10.2003, DS I (A) 578
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt
beschließt:
1. Dem Umbau der Schloßstraße (ganze Länge), des südlichen Gehwegs
Mainstraße
von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße sowie der Erneuerung des östlichen
Gehwegs Ludo-Mayer-Straße (ganze Länge) nach dem vom Ing.-Büro Durth-Roos,
Darmstadt, in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Planungsamt erstellten und
vom
Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, die sich
zusammensetzt aus
Schloßstrasse 898.200,-- €
Gehweg Mainstraße 356.400,-- €
Gehweg Ludo-Mayer-Str. 55.400,-- €
insgesamt 1.310.000,-- €
einschließlich Planungskosten wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96140
„Straßenbau Schloßstraße 35061, 36161 u. 36162“ wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsausgabereste: 110.000,-- €
Haushaltsplan 2003: 150.000,-- €
Haushaltsplan 2004: 250.000,-- €
Haushaltsplan 2005: 745.000,-- €
Haushaltsplan 2006: 55.000,-- €
Gesamt: 1.310.000,-- €
Zum Zwecke der Beauftragung von Ingenieur- und Bauleistungen ist im
Haushaltsplan 2004 eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 800.000,-- €
vorzusehen.
3. Die Erhebung von Straßenbeiträgen erfolgt für die Schloßstraße und den
südlichen
Gehweg Mainstraße gesondert, die Finanzierung ist
danach wie folgt vorgesehen:
Schloßstraße
Landeszuschuss
gem. GVFG/FAG: ca. 319.000,-- €
Straßenbeiträge: ca. 140.000,-- €
Kreditmarktmittel: ca. 439.200,-- €
Gesamt: 898.200,-- €
Gehweg Mainstraße
Landeszuschuss
gem. GVFG/FAG: ca. 124.000,-- €
Straßenbeiträge: ca. 98.250,-- €
Kreditmarktmittel: ca. 134.150,-- €
Gesamt: 356.400,-- €
Gehweg Ludo-Mayer Straße
Kreditmarktmittel: 55.400,-- €
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
Höhe von
68.129,25 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der
Bewilligigungsbescheid
des Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.
6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG)
vom
17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.10.2001
(GVBl. I,
S. 434), in Verbindung mit § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt
Offenbach am
Main vom 22.08.2002 werden für den Umbau der Schloßstraße (ganze Länge)
ihre
Teileinrichtungen wie folgt eingestuft:
Die Fahrbahn wird gem. § 5 Abs.1 b) StrBS als überwiegend dem innerörtlichen
Durchgangsverkehr dienend eingestuft. Der Gehweg wird gem. § 5 Abs.1 a)
StrBS
als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die
Stadt 50 %
der beitragsfähigen Herstellungskosten für die Fahrbahn, 25 % der
beitragsfähigen
Herstellungskosten für den Gehweg incl. Bushaltestelle und Begleitgrün und
gem.
§ 5 Abs. 1 f) Ziffer 3 StrBS 40% der beitragsfähigen Herstellungskosten
für Straßen-
beleuchtung und Straßenentwässerung.
Der südliche Gehweg in der Mainstraße von Schloßstraße bis
Ludo-Mayer-Straße
wird gem. § 5 Abs.1 a) als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend
eingestuft.
Daher trägt die Stadt 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für den
Gehweg
incl. Begleitgrün und gemäß § 5 Abs. 1 f) Ziff. 4 StrBS 55% der
beitragsfähigen
Herstellungskosten für Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung.
Begründung:
zu den Ziffern 1 – 5
Bei der gestalterischen Entwicklung und Aufwertung der Innenstadt befindet
sich die Schloßstraße bislang in einem unbefriedigenden Zustand. Während die
Berliner Straße auch an der Einmündung zur Schloßstraße mit ihren
Gestaltungsvorgaben Standards gesetzt hat, die z.B. im Bereich des
Marktplatzes, sowie in der westlich parallel verlaufenden nördlichen Herrnstraße
und im Umfeld des Gebäudekomplexes „Stadtforum“ bereits umgesetzt sind, fehlt
eine entsprechende Gestaltung der Schloßstraße. Die Schloßstraße hat eine
wichtige Erschließungs- und Verbindungsfunktion von und zur Mainstraße und dem
Mainvorgelände sowohl für den Auto-, den Bus- und den Fußgängerverkehr. Bereits
im Fußwegekonzept der Stadt ist hierzu als Planungsziel formuliert worden, dass
die Fußwegeverbindung zwischen Innenstadt und Main und hierdurch auch die
Anbindung der Hochschule für Gestaltung (HfG) an die innerstädtische
Fußläufigkeit verbessert werden soll. Dies wird durch eine Verbreiterung der
Gehwege erreicht und gleichzeitig die Funktion der Schloßstraße für den
Individual- und öffentlichen Personennahverkehr beibehalten.
Zudem bietet die Entscheidung des Landes Hessen durch einen Neubau die HfG
auszubauen und damit den Platz zwischen dem historischen Schloss und den
übrigen Gebäudekörpern als Campus neu zu gestalten die städtebauliche Chance,
den gesamten Platzraum einschließlich Schloßstraße so aufeinander abzustimmen,
dass ein einheitliches Ensemble entstehen kann und damit HfG und Umfeld
wesentlich aufgewertet werden.
Bereits jetzt strahlt die HfG einen wichtigen positiven Impuls auf das
unmittelbar benachbarte Gebiet der östlichen Innenstadt aus, das als
HEGISS-Maßnahme einen besonderen Schwerpunkt der Stabilisierung der Innenstadt
bildet. Eine weitere Auf-wertung des Umfeldes der HfG an der Nahtstelle zur
Schloßstraße würde diesen Stabilisierungsprozess noch weiter unterstützen. In
diesem Zusammenhang wie auch im Bemühen baulich aufeinander abgestimmter
Maßnahmen wurde bereits eine intensive Zusammenarbeit zwischen HfG, Stadt
Offenbach und Staatsbauamt etabliert. In zeitlicher Nähe zum Umbau der
Schloßstraße in ganzer Länge sowie der an das Schloss angrenzenden
Gehwegbereiche der Mainstraße und der Ludo-Mayer-Straße soll auch die Neugestaltung
des Campus erfolgen.
Die Zuständigkeit für den Umbau des Campus liegt beim Staatsbauamt
Frankfurt. In enger Abstimmung mit der HfG sind deshalb die Ergebnisse eines
dortigen Gestaltungswettbewerbes in der Planung der Schloßstraße berücksichtigt
worden. Es ist Planungsziel, den Oberflächenbelag des Campus und die
umliegenden Gehwegbereiche in gleicher Qualität und Oberflächengestalt
auszuführen um eine weitgehende Integration des Campus in den öffentlichen Raum
zu erreichen.
Nach Abstimmung mit der HfG und dem für die Bauausführung des Campus zuständigen
Staatsbauamt ist die Entwurfsplanung der Straßenbaumaßnahme Basis für die
weitere Planung des Schloßplatzes. Die konkrete Platzgestaltung und die Anschlussbereiche
an den öffentlichen Straßenraum werden in weiteren Abstimmungen mit der HfG und
dem Staatsbauamt besprochen.
Der vorliegende Entwurf erfüllt die Anforderungen an eine Verbesserung der
Fußwegeverbindung zwischen Innenstadt und Main und wird gleichzeitig der
Verkehrsbedeutung der Schloßstraße als innerstädtische Verkehrsverbindung für
den motorisierten Individualverkehr gerecht. Eine verkehrsberuhigende Wirkung
wird durch die Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts und die Gliederung der
Straße im Längsverlauf durch Abschnitte mit einem Wechsel im Belag erreicht.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Der zur Umgestaltung anstehende Straßenabschnitt der Schloßstraße hat eine
Länge von rd. 250 m. Die bestehende Fahrbahnbreite von bis zu 8,4 m im Anschlussbereich
Berliner Straße wird auf 6,0 m (wie bereits im Unterführungsbereich der HfG
vorhanden) reduziert. Diese Breite reicht entsprechend den Richtlinien aus, damit
ein problemloser Begegnungsverkehr Bus/Bus stattfinden kann. Die Verringerung
der Fahrbahnbreite wird zur Verbreiterung der Gehwege genutzt. Es wird auf einem
Teilabschnitt auch möglich, insgesamt
9 Bäume zu pflanzen. Die Einmündungsbereiche des Französischen Gäßchens und der
Schloßgrabenstraße werden mit einem Asphaltbelag, dem sog. Street-Print-Verfahren
(d.h. auf den Asphalt wird ein Muster eingeprägt, das den optischen Eindruck
einer Pflasterung hervorbringt) hergestellt und hierdurch besonders hervorgehoben.
Die Gehwege bekommen einen Belag aus Gehwegplatten, die Fahrbahn wird in
Asphaltbeton hergestellt.
Zusätzlich zur Dreiecksinsel im Einmündungsbereich Schloßstraße/Maintraße
wird ein direkter Fußgängerüberweg vom Gehweg vor dem Schloss zum Main
geschaffen. Dies trägt zu einer erhöhten Verkehrssicherheit bei. Der
Kreuzungspunkt ist weiterhin mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet.
Der Gehweg in der Mainstraße vor dem Schloss wird ebenfalls verbreitert und
ein Pflanzstreifen mit Bäumen hergestellt. Der östliche Gehweg in der
Ludo-Mayer-Straße wird in den gleichen Abmessungen erneuert.
Die in der Schloßstraße vorhandene Bushaltestelle wird in den Bereich der
Gebäudeunterfahrung verlegt und mit Sonderborden (Kasseler Bord) hergestellt,
so dass sie den Anforderungen einer behindertengerechten Haltestelle
entspricht.
Im Rahmen des Umbaues wird die alte Straßenbeleuchtung in der Schloßstraße
demontiert und durch Mastaufsatzleuchten entsprechend dem im Innenstadtbereich
verwendeten Leuchtentyp ersetzt.
Die dargestellten Maßnahmen sollen in zwei Bauabschnitten wie folgt realisiert
werden:
1. BA: Die Schloßstraße von Berliner Straße bis einschließlich Unterführung
HfG soll ab
Sommer 2004 ausgebaut werden.
2. BA: Die Schloßstraße sowie die Gehwege ab Unterführung HfG, der südliche
Gehweg Mainstraße und der östliche Gehweg Ludo-Mayer-Straße sollen in
der 2.
Jahreshälfte 2005 in Angriff genommen werden.
Über die Maßnahme wurde vom Ing.-Büro Durth-Roos, Darmstadt, eine
detaillierte
Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, wie folgt
abschließt:
Schloßstraße 898.200,-- €
Gehweg Mainstraße 356.400,-- €
Gehweg Ludo-Mayer-Str. 55.400,-- €
insgesamt 1.310.000,-- €
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen
entsprechend dem Antragstenor. Die Maßnahme ist förderfähig nach dem Gemein-deverkehrsfinanzierungsgesetz
i.V.m. dem Hessischen Finanzausgleichsgesetz. Ein entsprechender Zuschussantrag
ist in Vorbereitung.
Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme
belaufen sich insgesamt auf 68.129,25 €.
Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie
eine detaillierte Kostenberechnung und Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme
aus.
zu Ziffer 6
Der Umbau der Schloßstraße (ganze Länge) sowie der Umbau des südlichen
Gehweg-
bereiches der Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße lösen für die
Anlieger in den genannten Straßenabschnitten gem. § 11 Abs. 3 des Hess.
Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in Verbindung mit der Offenbacher
Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen (StrBS) die Beitragspflicht aus.
Die Teileinrichtungen der Schloßstraße im o.g. Abschnitt sind von
unterschiedlicher Verkehrsbedeutung. Daher ist gem. § 5 Abs. 2 StrBS für die
Schloßstraße von Berliner Straße bis Mainstraße für jede Teileinrichtung § 5
Abs. 1 StrBS gesondert anzuwenden.
Die Beleuchtung und Entwässerung sind unselbständige Teileinrichtungen.
Daher ist die Einstufung nach dem Verkehrsaufkommen der Fahrbahn und der
Gehwege vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Schloßstraße von Berliner Straße bis Mainstraße
|
EUR (gerundet) |
Gesamtkosten der Maßnahme |
898.200,-- |
./. nicht beitragsfähige Kosten |
131.650,-- |
= beitragsfähige Kosten |
766.550,-- |
./. Stadtanteil gem. § 5 StrBS |
284.620,-- |
= Umlagefähige Kosten |
481.930,-- |
./. städtische Grundstücke, Eckgrundstücksvergünstigung |
341.930,-- |
=
Rückflüsse |
|
Landeszuschuss |
319.000,-- |
Kreditmarktmittel |
439.200,-- |
Südlicher Gehwegbereich Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße
|
EUR (gerundet) |
Gesamtkosten der Maßnahme |
356.400,-- |
./. nicht beitragsfähige Kosten |
135.700,-- |
= beitragsfähige Kosten |
220.700,-- |
./. Stadtanteil gem. § 5 Abs. StrBS |
73.300,-- |
= Umlagefähige Kosten |
147.400,-- |
./. städtische Grundstücke, Eckgrundstücksvergünstigung |
49.150,-- |
=
Rückflüsse |
|
Landeszuschuss |
124.000,-- |
Kreditmarktmittel |
134.150,-- |