Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 11.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 08.01.2004
Eing. Dat. 08.01.2004
Nr. 617
Dez.: III (Umweltamt)
Beschluss über die Satzung zum Schutz der Grünbestände in der Stadt
Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 0006/04 vom 07.01.2004, DS I (A) 617
Mit dem Satzungsbeschluss macht die Stadt Offenbach von der Ermächtigung des § 26 des novellierten Hessischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (HeNatG, GVBl. I S. 614, 2002) Gebrauch, Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB und im Geltungsbereich qualifizierter B-Pläne unter Schutz zu stellen. Die Satzung tritt an die Stelle der bisherigen Baumschutzsatzung, sie orientiert sich an den Vorgaben eines Mustersatzungsentwurfs des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.
Die Bürgerbeteiligung gem. § 3 BauGB wurde durchgeführt, erbrachte jedoch keine Anregungen oder Bedenken, so dass eine Beschlussfassung über deren Behandlung entfällt. Der Naturschutzbeirat der unteren Naturschutzbehörde hat den Satzungsentwurf gebilligt, die Kommission für Umweltschutz empfiehlt die Inkraftsetzung der Satzung in der vorliegenden Form.
Anlage:
Satzung zum Schutz der Grünbestände
in der Stadt Offenbach am Main
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