Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 21.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.04.2004
Eing. Dat. 22.04.2004
Nr. 657
Dez.:III
Neufassung der Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt
Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 121/04 vom 21.04.2004, DS I (A) 657
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die in der Anlage beigefügte
Neufassung der Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt
Offenbach am Main
Bei dieser Neufassung der Abfallgebührensatzung handelt es sich zunächst um die Anpassung des § 3 Abs. 1 (Gebührenpflichtige) an die Änderung der Abfallsatzung bezüglich der Gewerbeabfallverordnung. Hier waren die Gebührenpflichtigen für die Pflicht-Restmülltonne aufzunehmen.
Weiterhin erfolgt die EURO-Umstellung, welche im Wesentlichen keine Gebührenneuberechnung beinhaltet.
Es wurde berücksichtigt, dass eine Anpassung bzw. Änderung von Gebühren nicht erfolgen soll. Erhebliche Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation werden sich bei der vorgeschlagenen Änderung voraussichtlich nicht ergeben.
Im Bereich der Jahresgebühr war es jedoch erforderlich den Jahres-Euro-Betrag so zu runden, dass eine Teilung durch 12 möglich ist. Die Rechung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Bereits jetzt kommt es in den Gebührenbescheiden zu Rundungsdifferenzen, die durch die Umrechnung des DM-Betrages entstehen. Eine Reihe Gebührenpflichtiger hat sich deswegen bereits beklagt und eine Erstattung der Cent-Beträge gefordert.
Die Gebühr für den Müllsack wurde von, genau gerechnet, 1,79 € auf 1,80 € aufgerundet
Anlage:
Abfallgebührensatzung
Synopse
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